Zitat:
Original von Torialla
Bei deinem Beispiel:
Derjenige verkauft die Zeit die er gebraucht hat um zur Kugel zu gehen und sie aufzuheben. Wenn er sie weitergibt dann bleibt die Kugel immernoch das Eigentum vom Kegelclub. Nur der "Verkäufer" hat sich dafür bezahlen lassen eine Dienstleistung zu vollbringen, indem er zur Kugel ging und sie aufgehoben hat.
Nichts anderes machen diese Jungs bei Tennisturnieren im Fernsehen auch. Die gehen auch zu den Ins Netz gespielten Tennisbällen, heben sie auf und bringen sie zum Eimer zurück.
Auch wieder wahr, jedoch gibt es da dann doch noch einen kleinen aber feinen Unterschied.
Was meinst Du wird der Kegelclub, der Tennisverein, oder von mir aus auch der Supermarkt sagen, wenn Du innerhalb ihres Terrains eine Dienstleisung aufstellst, also einfach nen Kugelschleppdienst, eine Ballholdienst oder eine Sachen-trag-und-verpack Dienst aufziehst?
In den meisten Fällen wird man erstmal verwiesen, bekommst Hausverbot etc. Eventuell einigt man sich durch eine Gewinnbeteiligung oder eine Gebühr darauf diesen Dienst auch von "offizieller" Seite anzubieten.
Also selbst wenn die ihre Ebay Sachen als "Dienstleistung" verkaufen, wer sagt denn das derjenige der das "Hausrecht" hat das erlaubt?
Was die Tennisballjungens (und Mädchen) angeht, weiss nicht wie das heute ist, aber als ich noch jung war wurden die glaub ich dafür nicht bezahlt. Die mussten ja alle noch recht jung sein und das wäre doch dann unter Kinderarbeit gefallen, oder?