Thema: Blizzard und Ebay
Diskutiere im Neuigkeiten Forum über Blizzard und Ebay. Zitat: Original von Angohr Etwas gegen Ebay Verkäufe zu tun ist sicher keine Erfindung von Blizzard ... Das stimmt, aber es wäre eine Neuerung, wenn es ein Anbieter mal umsetzten würde Die meisten sind wohl aufgrund der Entwicklung schon früherer online-Spiele (nicht nur MMORPG ) ...
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Alt 02.03.2005, 14:01   #11
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Beiträge: 320

Zitat:
Original von Angohr
Etwas gegen Ebay Verkäufe zu tun ist sicher keine
Erfindung von Blizzard ...
Das stimmt, aber es wäre eine Neuerung, wenn es ein Anbieter mal umsetzten würde

Die meisten sind wohl aufgrund der Entwicklung schon früherer online-Spiele (nicht nur MMORPG) etwas skeptisch.
Cilil ist offline  
Alt 02.03.2005, 14:01  
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AW:

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 02.03.2005, 14:03   #12
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Beiträge: 96

Zitat:
Original von Gwaihir
das ganze ist, als wenn man Mitglied in einem Kegelclub ist, man sagt man habe auf der Kegelbahn eine Kugel gefunden, setzt diese bei Ebay rein, verkauft sie, der Verkäufer kommt auf die Kegelbahn und man sagt ihm "so, das ist jetzt deine Kugel".
Klingt schon krass wenn man sich das mal anhand von Reallife Beispielen überlegt.
Das stimmt so nicht...
Denn bei den Ebay Auktion steht meistens dabei, dass sie eine Dienstleistung verkaufen.

Bei deinem Beispiel:
Derjenige verkauft die Zeit die er gebraucht hat um zur Kugel zu gehen und sie aufzuheben. Wenn er sie weitergibt dann bleibt die Kugel immernoch das Eigentum vom Kegelclub. Nur der "Verkäufer" hat sich dafür bezahlen lassen eine Dienstleistung zu vollbringen, indem er zur Kugel ging und sie aufgehoben hat.

Nichts anderes machen diese Jungs bei Tennisturnieren im Fernsehen auch. Die gehen auch zu den Ins Netz gespielten Tennisbällen, heben sie auf und bringen sie zum Eimer zurück.

Genauso machen es die Ebayler auch...
Sie lassen sich die Zeit bezahlen, zu den Monstern zu gehen, die umzuhauen, das Geld zu looten (aufzuheben) und dem Käufer dann in die Hand zu drücken. Eigentümer bleibt dabei Blizzard.
Torialla ist offline  
Alt 02.03.2005, 14:26   #13
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Beiträge: 41

Zitat:
Original von Jafira
Wird es denn nicht wie bei DAoC enden? Verkauf nicht für das Item/Geld an sich, sonder für die Zeit die investiert wurde es zu beschaffen?
vermutlich, allerdings koennten die derzeitigen bestimmungen vielleicht hart genug sein um das verkaufen von accounts zu verhindern. ausserdem geht blizzard bereits den richtigen weg mit diesen ganzen "bind on pickup" sachen. Wer nicht aktiv teilnimmt wird vieles nicht in die haende bekommen.
rorick ist offline  
Alt 02.03.2005, 14:40   #14
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Beiträge: 1

Einfach nichts kaufen

dann wärs soooooo einfach


Gruss

Harry
haryettew ist offline  
Alt 02.03.2005, 15:23   #15
Gast6241
 
Gast
 
 

Zitat:
Original von Torialla
Bei deinem Beispiel:
Derjenige verkauft die Zeit die er gebraucht hat um zur Kugel zu gehen und sie aufzuheben. Wenn er sie weitergibt dann bleibt die Kugel immernoch das Eigentum vom Kegelclub. Nur der "Verkäufer" hat sich dafür bezahlen lassen eine Dienstleistung zu vollbringen, indem er zur Kugel ging und sie aufgehoben hat.

Nichts anderes machen diese Jungs bei Tennisturnieren im Fernsehen auch. Die gehen auch zu den Ins Netz gespielten Tennisbällen, heben sie auf und bringen sie zum Eimer zurück.
Auch wieder wahr, jedoch gibt es da dann doch noch einen kleinen aber feinen Unterschied.

Was meinst Du wird der Kegelclub, der Tennisverein, oder von mir aus auch der Supermarkt sagen, wenn Du innerhalb ihres Terrains eine Dienstleisung aufstellst, also einfach nen Kugelschleppdienst, eine Ballholdienst oder eine Sachen-trag-und-verpack Dienst aufziehst?
In den meisten Fällen wird man erstmal verwiesen, bekommst Hausverbot etc. Eventuell einigt man sich durch eine Gewinnbeteiligung oder eine Gebühr darauf diesen Dienst auch von "offizieller" Seite anzubieten.

Also selbst wenn die ihre Ebay Sachen als "Dienstleistung" verkaufen, wer sagt denn das derjenige der das "Hausrecht" hat das erlaubt?

Was die Tennisballjungens (und Mädchen) angeht, weiss nicht wie das heute ist, aber als ich noch jung war wurden die glaub ich dafür nicht bezahlt. Die mussten ja alle noch recht jung sein und das wäre doch dann unter Kinderarbeit gefallen, oder?
 
Alt 02.03.2005, 15:38   #16
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Beiträge: 223

Zitat:
Original von Torialla
Genauso machen es die Ebayler auch...
Sie lassen sich die Zeit bezahlen, zu den Monstern zu gehen, die umzuhauen, das Geld zu looten (aufzuheben) und dem Käufer dann in die Hand zu drücken. Eigentümer bleibt dabei Blizzard.
Diese Auslegung ist ja mittlerweile Standard bei eBay verkäufen und, zugegebenermaßen, ausgeklügelt.
Jedoch denke ich, wenn Blizzard explizit darauf hinweist, das der Handel auf eBay und privaten Seiten verboten ist und geahndet wird, bringt dir so eine Formulierung auch nicht viel.
Denn auch wenn du es als Dienstleistung formulierst, Fakt ist, das ein Item, das rechtlich Blizzard gehört, gegen reales Geld den Besitzer wechselt, und eben das wird dann bestraft.

MfG
Kizz DeRose ist offline  
Alt 02.03.2005, 15:42   #17
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Beiträge: 96

Zitat:
Was meinst Du wird der Kegelclub, der Tennisverein, oder von mir aus auch der Supermarkt sagen, wenn Du innerhalb ihres Terrains eine Dienstleisung aufstellst, also einfach nen Kugelschleppdienst, eine Ballholdienst oder eine Sachen-trag-und-verpack Dienst aufziehst?
Wenn ich eine Anzeige in die Zeitung (in dem Fall Ebay) setze, dass ich einen Tragedienst (Farmdienst), bzw. Hol und Bring Dienst für 2 € die Stunde anbiete. Es meldet sich wer, gibt mir seine Einkaufsliste (Wieviel Gold er braucht) ich besorg dies dann dem "Besteller" und übergebe es an dann (im Spiel) dann hat da der Supermarkt nichts mitzureden.

Sie könnten es selber anbieten und selbst dieses Geld verdienen. Da sie aber keine neuen Mitarbeiter einstellen wollen und keine Dienstfahrzeuge kaufen wollen dafür machen sie es nicht. Verbieten diese Dienstleistung anzubieten können sie aber nicht.
Torialla ist offline  
Alt 02.03.2005, 15:53   #18
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Zitat:
Original von Gwaihir
Also selbst wenn die ihre Ebay Sachen als "Dienstleistung" verkaufen, wer sagt denn das derjenige der das "Hausrecht" hat das erlaubt?
Wenn Blizzard diese Linie durchzieht wirds wohl über kurz oder lang um die Frage gehen ob dieses "Hausrecht" juristisch haltbar ist. Letztlich sehe ich da aber kein Problem - wer den AGBs net zustimmt schliesst sich vom Spielbetrieb aus und das Verbot des Handels ist ganz sicher nicht sittenwidrig, und hoffentlich auch mit andern Spitzfindigkeiten nicht auszuhebeln.
Wär schön wenn dieser Item-Trade-Mist aussen vor bleiben würde und nach diesem Statement denke ich auch das Blizzard den Willen und den Atem hat das auch durchzudrücken.
Bei Mythic gabs ja auch mal solche Äusserungen, was draus geworden ist sieht man bei Ebay. Warten wirs ab.
Klachi ist offline  
Alt 02.03.2005, 15:55   #19
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Ich bin zwar kein Rechtsfachmann aber diese ganzen Floskeln wie "Es wird nicht auf den Gegenstand geboten sondern auf die Zeit für die Beschaffung" dürften keinen Bestand haben wenn mal jemand dagegen vorgehen würde. Ich kann ja auch nicht in einem Schmuckladen einbrechen und dann über E-Bay nicht den Schmuck selber sondern den Zeitaufwand für die Beschaffung als Dienstleistung verkaufen.

Ich denk schon daß man gegen den Handel rechtlich vorgehen könnte auch wenns Arbeit und Kosten sind für die Blizzard keinen direkten Gegenwert bekommt. Auf jeden Fall können sie beteiligte Accounts sperren denn der Server gehört Blizzard und sie könnten sogar Leute aussperren weil ihnen der Name nicht passt.

Ich hoffe daß die Ankündigungen auch durchgesetzt werden. Bei DAoC hat sich ja Goa null drum gekümmert, selbst wenn man die Profi-Farmer mit Namen und passender E-Bayanzeige gemeldet hat.
Romu ist offline  
Alt 02.03.2005, 17:02   #20
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Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass es richtig ist von Blizzard gegen ebay und sonstige Tendenzen dieser Art vorzugehen, da es einfach Spielspaß schädigend ist. Leider bin ich mir nicht sicher ob ein juristisches Vorgehen auch Aussicht auf Erfolg hat.

Es besteht ein gültiger Vertrag zwischen Kunde und Anbieter, ob nun Blizzard durch AGBs, die vom Gesetzgeber in den Paragraphen 305-310 BGB erheblich eingeschränkt wurden und im zweifel eher gegen den Anwender wirken, eine Abtretung der Forderung und Verkauf des ganzen Accounts verbieten kann ist fraglich.

Auch die Frage nach dem Eigentum der VGs ist noch strittig solange es nicht von einem Gericht geklärt wird. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt eine Tendenz der immer höheren Bewertung solcher virtuellen Gegenstände. Es ist nurnoch eine Frage der Zeit bis es zu echtem gewerblichen Handel mit solchen Gegenständen kommt.

Noch schwächer ist die Position Blizzards bei privatrechtlichen Verträgen wie z.b dem "Ziehen eines Chars".
Asadan ist offline  


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