Rein rechtlich scheint es aber durchaus OK zu sein, man kauft sozusagen den Spielstand ^^
Der Kauf und der Verkauf ist rechtlich unbedenklich. Da braucht keiner mit einer Anzeige zu rechnen.
Wenn es Blizzard mitbekommt, ist der Account permanent gesperrt. Vereinbarung zwischen Blizzard mit dem Erstbesitzer: "Den darfst du weder verkaufen, verleihen, verschenken, verschieben noch mit anderen teilen. Zugangsdaten dürfen anderen Leuten in
keiner Form zugänglich gemacht werden." Verstößt der Erstbesitzer dagegen, wird der Account gesperrt. Da Blizzard nur einen Vertrag mit dem Erstbesitzer hat, braucht sich ein E-Bay Käufer erst gar nicht bei denen wegen einer Sperrung zu melden.
Sollte der Verkäufer Lust haben sich den Account zurückzuholen, muss er nur den Support kontaktieren: "Den hat mir einer geklaut!" Schon ist der Account wieder da, wo er hingehört, er bekommt sogar per Backup den alten Stand vor dem Verkauf wiederhergestellt, der E-Bay Käufer hat womöglich schon Spielzeit aus eigener Tasche bezahlt und das Geld aus dem E-Bay Verkauf ist dem Konto des Erstbesitzers.
Gefällt mir!