Habe glaube ich gelesen das man bei Rückvergütung das Vierfache bekommt oder so (Nutzungsbestimmungen) kann das ja mal in der Mittagspause raussuchen wenn’s wenn interessiert
hier ist nicht gerade wenig
12. Vergütung. Falls Sie ein "normaler Endnutzer" sind, sind Sie berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Service zu kündigen oder eine "Spielzeitvergütung" auf Ihrem Account gutgeschrieben zu bekommen, falls der Service mehr als drei Tage (72 Stunden) in Folge ausgesetzt oder unterbrochen wird, ohne dass Blizzard Entertainment die Aussetzung vorab auf die oben genannte Art und Weise mitgeteilt hat, es sei denn, die Aussetzung bzw. Unterbrechung des Service beruht auf einem der folgenden Umstände:
A. Ein Fall von "höherer Gewalt" gemäß Abschnitt 16(J) weiter unten;
B. Jede Aussetzung oder Unterbrechung des Service, die Sie oder ein Dritter zu vertreten hat, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, Ihren Internet-Service-Provider und jeden anderen Service-Benutzer;
C. Jede Aussetzung oder Unterbrechung des Service, die dadurch entsteht, dass Blizzard Entertainments Telekommunikationsprovider den zur Verfügungstellung des Service erforderlichen Telekommunikationsservice ohne Verschulden von Blizzard Entertainment nicht erbringen; sowie
D. Planmäßige Wartung, Ersatz, regelmäßige Überprüfung und/oder Installation von Einrichtungen für den Service, wofür Blizzard Entertainment die bevorstehende Unterbrechung des Service vorab angekündigt hat.
Falls Sie zu einer "Spielzeitvergütung" berechtigt sind, wird Ihrem Account von Blizzard Entertainment die vierfache (4) Menge der Zeit als Spielzeit gutgeschrieben, die der Service unterbrochen war. Beachten Sie, dass nur laufende und "ordnungsgemäß geführte" Accounts zu einer solchen "Spielzeitvergütung" berechtigt sind. Falls Sie den Service kündigen, steht Ihnen eine Vergütung gemäß nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen zu:
A. Lediglich laufende und "ordnungsgemäß geführte" Accounts sind vergütungsberechtigt. Accounts, die infolge "ausgebliebener Zahlungen" oder der Verletzung dieser Nutzungsbestimmungen von Blizzard Entertainment "gesperrt" wurden, sind ebenfalls nicht vergütungsberechtigt.
B. Falls Ihnen eine Vergütung zusteht und Sie eine Gebühr für die Nutzung Ihres Accounts für einen bestimmten Zeitraum bezahlen ("Feste Gebühren"), gewährt Blizzard Entertainment Ihnen in der Zahlungswährung eine "anteilige" Vergütung in Höhe der festen Gebühren für die am kürzesten zurückliegende Rechnungsperiode, abzüglich der täglichen Servicegebühr multipliziert mit der Anzahl von Tagen, an denen der Service während dieser Rechnungsperiode zur Verfügung stand.
C. Falls Sie mittels eines Programms, das Ihnen die Berechtigung zur Nutzung des Service für einen bestimmten Zeitraum zu einem ermäßigten Tarif ("Ermäßigte Gebühren") gewährt, "Spielzeit" erworben haben und Ihren Account bei Blizzard Entertainment kündigen möchten, gewährt Ihnen Blizzard Entertainment eine anteilige Vergütung, für deren Ermittlung von den ermäßigten Gebühren derjenige Betrag abgezogen wird, der sich ergibt, indem die monatlichen Gebühren, die ab dem Zeitpunkt Ihrer Kündigung des Accounts gelten, durch 30 dividiert und mit der Anzahl der Tage multipliziert werden, in denen Sie den Service in der Rechnungsperiode genutzt haben, für die Sie die ermäßigten Gebühren erworben haben.