Thema: Blizzard fair?
Diskutiere im Allgemeines Forum über Blizzard fair?. Ich finde die Diskussion sehr interessant, sie wird aber nicht so ohne weiteres Aufzulösen sein. Ich fühle mich als Besitzer meines Accounts. Genauso wie mein Account / Konto bei der Sparkasse oder Bank. Blizz ist allerdings der Eigentümer und das bringt mich zu den Gesetzen ...
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Alt 24.04.2007, 10:33   #21
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Ich finde die Diskussion sehr interessant, sie wird aber nicht so ohne weiteres Aufzulösen sein.

Ich fühle mich als Besitzer meines Accounts. Genauso wie mein Account / Konto bei der Sparkasse oder Bank.
Blizz ist allerdings der Eigentümer und das bringt mich zu den Gesetzen bei Verstössen gegen
die Strassenverkehrsordnung. Lässt sich der Fahrer also derjenige, der zur Zeit des Verstosses im Besitz des Fahrzeugs war, nicht ermitteln haftet der Eigentumer, üblicherweise der Halter des Fahrzeugs.
Hier ist es genauso. Zwar begeht der Besitzer einen Regelverstoss, wenn er seine Accountdaten teilt, passiert das aber umwissend durch einen Betrug oder sonstwie, trifft ihn keine Schuld. Bei einem Hack müsste Blizz geradestehen (ähnlich wie beim Verlust der EC Card), da der Schutz nicht ausreichend war.

So oder So. Haftbar gemacht werden kann keine Sache sondern eine andere Person im Sinne des Rechts. Das Knöllchen bekommt ja auch nicht das Auto. Schade eigentlich.

Aus Sicht von Blizz wäre aber der Aufwand zu gross um diesen Bereich so zu betreuen, wie es sein müsste. Daher die rigorose und harte Handlungsweise. Jeden Fall individuell zu behandeln, wäre sehr teuer.
Wolfen ist offline  
Alt 24.04.2007, 10:33  
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Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 24.04.2007, 10:45   #22
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Zitat:
Zitat von Wolfen Beitrag anzeigen
Bei einem Hack müsste Blizz geradestehen (ähnlich wie beim Verlust der EC Card), da der Schutz nicht ausreichend war.
nur zur hälfte richtig: zwar überwacht blizzard den pc aller nutzer mit hilfe des launchers von wow, aber die sicherheit des eigenen systems liegt in der verantwortung des nutzers. eine einfache keyloggersoftware reicht aus um einen account zu übernehmen, das ist ein kinderspiel. und da ist der user selbst schuld wenn er nicht gegen sowas abgesichert ist bzw. nicht auf die warnungen und hinweise blizzards reagiert. die besagte ec karte verlierst du ja auch und nicht die bank, und solltest du die pin anderen zugänglich machen ist daran auch nicht die bank schuld, um bei der analogie zu bleiben.
skazigoa ist offline  
Alt 24.04.2007, 10:55   #23
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Außerdem hat jetzt nichts mit WoW zu tun aber wenn du deine EC Karte verlierst oder Zerstörst zahlst ja auch dafür das du eine neue bekommst (ist zumindest bei meinen beiden Banken so) du bekommst eine Gratis und wenn die abgelaufen ist (da steht ein Datum drauf) bekommst ne neue für die du natürlich auch nicht zahlen musst.

Könnt ja mal auf eurer Bank fragen (oder werft 2 oder 3 Karte weck und schaut mal auf euren Kontoauszug)

Ach ja und noch was eure Bank ist auch nicht verpflichte euch das Geld wieder zu geben wenn ihr Opfer eines Fishingmails wurdet das ist allein eure schuld (die Banken machen das eigentlich alles aus freien Stücken und weil’s alle Banken machen da kann nicht eine sagen ne wir aber nicht da verlieren sie sicher einen Haufen Onlinekunden)

Geändert von Chlorofan (24.04.2007 um 10:59 Uhr)
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Alt 24.04.2007, 11:16   #24
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Ich bin Besitzer meines Accounts - Eigentümer wäre vielleicht Blizzard. Wage ich zu beweifeln ^^

Aus folgendem Grund:

Ich habe mir das Spiel gekauft - Hierauf ist ein Key mit diesem Key habe ich mir das Recht erworben auf einen Account. Ich habe quasi einen Account gekauft und zahle für das Recht auf Nutzung jeden Monat meinen Beitrag.
Ob es sich hierbei nur um Besitzrechte oder Eigentümerrechte handelt müsste also erstmal geklärt werden.
Allerdings aufgrund der Tatsache das ich das Spiel gekauft und somit das Recht auf einen Account erworben habe denke ich eher das es sich bei meinem Account auch um Eigentümerrecht handelt. Sprich ich habe als Eigentümer meines Accounts dafür Sorge zu tragen das ich die AGBs nicht verletzt werden. Eine vertragliche Bindung. Ich kaufe das Spiel und den Account Blizzard stellt mir alles weitere zur Verfügung widerrum gegen Entgelt gegen das Nutzungsrecht.
zwei Verträge quasi

1. Spielkauf -> Account bekommen
2. Entgelt entrichtet -> Nutzungsrecht

In jedem Fall ist es ein Ding der Unmöglichkeit das man den User so abspeist. Was ist zu teuer? Das sich eine Abteilung um die Belange der User kümmert? Soll ich mal lachen? Wieviele user gibt es die jeden Monat 13 euro zahlen? rechne das mal hoch ^^ Also wird es wohl kein Problem sein nach zu forschen - die Mittel haben sie jedenfalls. Aber nein statt dessen bekommt der user der noch nich mal weiss was sache ist ne Abmahnung wegen einer angeblichen Vertragsverletzung.
Ihm wird ein Vertragsbruch in diesem Sinne vorgeworfen. In jedem Fall muss hier offen gelegt werden warum! Es muss bewiesen werden von Blizzard Seiten - wen sie einen Vertragsbruch vorwerfen
Ist dieser Vorwurf nun unbegründet kann widerspruch eingelegt werden. Schriftlich. Erhält der User binnen zwei Wochen keine Antwort mit Offenlegung der Beweggründe gilt das Schreiben als nichtig anzusehen. Um sich hier dann abzusichern schaltet man den Anwalt ein

Mal von einer anderen Seite aus betrachtet. Blizz erhält jeden Monat das Geld von besagtem User. Der User könnte zb nicht spielen weil Blizz sagt ok erstmal gesperrt für ein paar Tage. Die Vorwürfe sind aber unbegründet.
Dann wäre es in diesem Falle schon Unterschlagung. Für den einen sinds nur 13 euro und der denkt sich scheiss drauf. Ich persönlich würde auch bei 20 cent da regeln lassen weils hier ums Prinzip geht. Die können nicht einfach machen was sie wollen. Deshalb auch mein Rat wegen Anwalt - damit auch die "Großen" es mal lernen den kleinen nicht dauernd auf den Kopf zu spucken

Dem Threadersteller sei gesagt gib deine Daten in Zukunft nicht mehr weiter ^^.
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Alt 24.04.2007, 11:32   #25
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Habe glaube ich gelesen das man bei Rückvergütung das Vierfache bekommt oder so (Nutzungsbestimmungen) kann das ja mal in der Mittagspause raussuchen wenn’s wenn interessiert


hier ist nicht gerade wenig

12. Vergütung. Falls Sie ein "normaler Endnutzer" sind, sind Sie berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Service zu kündigen oder eine "Spielzeitvergütung" auf Ihrem Account gutgeschrieben zu bekommen, falls der Service mehr als drei Tage (72 Stunden) in Folge ausgesetzt oder unterbrochen wird, ohne dass Blizzard Entertainment die Aussetzung vorab auf die oben genannte Art und Weise mitgeteilt hat, es sei denn, die Aussetzung bzw. Unterbrechung des Service beruht auf einem der folgenden Umstände:
A. Ein Fall von "höherer Gewalt" gemäß Abschnitt 16(J) weiter unten;
B. Jede Aussetzung oder Unterbrechung des Service, die Sie oder ein Dritter zu vertreten hat, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, Ihren Internet-Service-Provider und jeden anderen Service-Benutzer;
C. Jede Aussetzung oder Unterbrechung des Service, die dadurch entsteht, dass Blizzard Entertainments Telekommunikationsprovider den zur Verfügungstellung des Service erforderlichen Telekommunikationsservice ohne Verschulden von Blizzard Entertainment nicht erbringen; sowie
D. Planmäßige Wartung, Ersatz, regelmäßige Überprüfung und/oder Installation von Einrichtungen für den Service, wofür Blizzard Entertainment die bevorstehende Unterbrechung des Service vorab angekündigt hat.
Falls Sie zu einer "Spielzeitvergütung" berechtigt sind, wird Ihrem Account von Blizzard Entertainment die vierfache (4) Menge der Zeit als Spielzeit gutgeschrieben, die der Service unterbrochen war. Beachten Sie, dass nur laufende und "ordnungsgemäß geführte" Accounts zu einer solchen "Spielzeitvergütung" berechtigt sind. Falls Sie den Service kündigen, steht Ihnen eine Vergütung gemäß nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen zu:
A. Lediglich laufende und "ordnungsgemäß geführte" Accounts sind vergütungsberechtigt. Accounts, die infolge "ausgebliebener Zahlungen" oder der Verletzung dieser Nutzungsbestimmungen von Blizzard Entertainment "gesperrt" wurden, sind ebenfalls nicht vergütungsberechtigt.
B. Falls Ihnen eine Vergütung zusteht und Sie eine Gebühr für die Nutzung Ihres Accounts für einen bestimmten Zeitraum bezahlen ("Feste Gebühren"), gewährt Blizzard Entertainment Ihnen in der Zahlungswährung eine "anteilige" Vergütung in Höhe der festen Gebühren für die am kürzesten zurückliegende Rechnungsperiode, abzüglich der täglichen Servicegebühr multipliziert mit der Anzahl von Tagen, an denen der Service während dieser Rechnungsperiode zur Verfügung stand.
C. Falls Sie mittels eines Programms, das Ihnen die Berechtigung zur Nutzung des Service für einen bestimmten Zeitraum zu einem ermäßigten Tarif ("Ermäßigte Gebühren") gewährt, "Spielzeit" erworben haben und Ihren Account bei Blizzard Entertainment kündigen möchten, gewährt Ihnen Blizzard Entertainment eine anteilige Vergütung, für deren Ermittlung von den ermäßigten Gebühren derjenige Betrag abgezogen wird, der sich ergibt, indem die monatlichen Gebühren, die ab dem Zeitpunkt Ihrer Kündigung des Accounts gelten, durch 30 dividiert und mit der Anzahl der Tage multipliziert werden, in denen Sie den Service in der Rechnungsperiode genutzt haben, für die Sie die ermäßigten Gebühren erworben haben.

Geändert von Chlorofan (24.04.2007 um 11:52 Uhr)
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Alt 24.04.2007, 11:35   #26
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jip also mich auf alle Fälle *gg*

Skor is so ruhig *angstbekomm* *fg*
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Alt 24.04.2007, 11:47   #27
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die deutsche rechtssprechung ist im bezug auf software und internet leider sehr unzureichend. zur zeit folgende rechtslage: zwar erwirbt man im laden eine greifbare sache (datenträger) jedoch ist das programm darauf geistiges eigentum und somit keine greifbare sache. erworben wird unter dem strich nur die lizenz, die mich berechtigt eben diese geistige eigentum zu nutzen, und zwar genau so (und auch nur so) wie der eigentümer (in unserem falle blizzard) sich das vorstellt. da der account teil des spieles und somit teil des besagten geistigen eigentumes ist, gehört er defacto blizzard. der nutzer hat keinerlei ansprüche auf den account, und blizzard kann nach deutschem recht mit seinem eigentum nun einmal tun und lassen was es will. diese lizenz muss jeden monat zum preis von ca 13€ neu erworben werden, und bedeutet nur das du weiter den account nutzen darfst sofern du die lizenz nicht misachtest.

zum thread: ich will den ersteller nicht verdächtigen, aber die begründung powerleveling-service kommt ja nun nicht aus dem nichts. anscheinend muss blizzard bei der prüfung des accounts auf anzeichen für selbiges bzw die nutzung von mehr als einer person gestossen sein. das sind keine unmenschen, sie saugen sich das auch nicht so einfach aus den fingern. einige werden sagen das blizz es sich leicht macht, aber noch leichter wäre es für blizzard doch gewesen, wnn sie einfach nur gesagt hätten ' nach prüfung des accounts konnte kein hinweis auf hacking festgestellt weden.'
eine einfache unterstellung einer illegalen tätigkeit erfüllt in meinen augen den tatbestand der verleumdung bzw ist als üble nachrede anzusehen, und das ist - nach deutschem recht - anzeigbar, worüber die sich sicherlich auch klar sind.
skazigoa ist offline  
Alt 24.04.2007, 11:59   #28
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skazigoa ich Liebe Disskussionen mit dir

Muss auch zugeben der erste Absatz leuchtet mir ein irgendwie.

naja nur weiss ich nicht ob ich so weit gehen würde eine Aussage im Bezug auf das powerleveling zu machen.
Vielleicht nur dahingehend. Wenn der Account von mehreren genutzt wird kann es auch sein das sie das als pl identifiziert haben^^
Pherisaria ist offline  
Alt 24.04.2007, 12:10   #29
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Böse

Beschwer dich bei Blizzard !!!!!
Bei einem Freund von mir ist so etwas ähnliches vorgefallen!
Er hatte einen lvl 70 priest und das schon ne ganze weile !!
Als wir dann zocken wollten kahm Acc nicht verfügbar.===> darauf hin wir uns bei blizzard gemeldet und gefragt was los is.
Dann ham wir bescheid bekomm dass der Acc vorübergehend geschlossen wurde .
Wegen ermittlungen gegen uns.
Er soll iwi vor 2 tageneinen Powerleveling Service in anspruch genommen haben,und dass wo er schon über 1 monat 70 is.
Alles ein bissel StranGE!!!!

NAja dir viel glück und alles wird gut!!

PS mein kumpel hat dann auch sein acc wieder freigeschalten bekomm.
Die werden dir schon des zeug ersetzen!!hoff ich für dich
Xceros ist offline  
Alt 24.04.2007, 12:16   #30
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Mich würde schon interessieren wie Blizzard auf Power-Leveln kommt. Wenn der "Kunde" bestätigt das er so einen Service nicht in Anspruch genommen hat, kann es nur zwei Alternativen geben.

1. Er spielt auf verschiedenen Standorten unregelmäßig das Game

oder...

2. Er teilt sich den Acount mit Freunden

Wenn er mit Freunden spielt würde ich mal mit denen klären ob die irgendeinen Service in Anspruch genommen haben. Denn Power Leveln ist verboten wenn man es mit realen Geld bezahlt. Aber das wissen sicherlich alle von euch

Wollte nur auch mal meinen Senf dazugeben

Jetzt heißt es abwarten und Kaffe schlürffen
Mighto ist offline  


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