Ein Accounttausch oder der Verkauf eines Accounts ist grundsätzlich seitens Blizzard verboten.
Nun hast du zwei Probleme.
1. Der Accounttausch/verkauf wird von Blizzard geahndet.
2. Du hast einen Kaufvertrag über Ebay abgewickelt. Dieser ist rechtsgültig und muss eingehalten werden.
Stellt sich folgende Frage. Darf ein Kaufvertrag eingegangen werden wenn dieser eigentlich garnicht erlaubt ist? Und ist der Kaufvertrag dann gültig?
Nein.
Beispiel.
Person A und Person B haben jeweils eine CD. Beide Cds wurden gestohlen. Somit sind weder Person A noch B rechtmässige Eigentümer der CD. Nur derzeitige Besitzer. Person A und B haben nun die CDs getauscht. Unterschiedliche Geschmäcker und so
Person A möchte nun seine getauschte CD doch lieber verkaufen da er diese CD nicht gerne hört.
Er setzt sie in Ebay rein verkauft Sie. Doch Person B hat sich die CD nun zurück geholt.
Person C hat die CD gekauft und verlangt nun die Herausgabe der Ware. Er hat die CD bereits bezahlt.
In der Lizenzvereinbarung der CD steht allerdings das das tauschen und das verkaufen der CD strengstens verboten ist.
Somit ist der Tausch schon rechtsungültig gewesen. Der Verkauf erst recht. Beide Verträge die ihr eingegangen seid sind ungültig da sie seitens Blizzard nicht erlaubt sind.
Empfehlung:
Zahle dem Käufer das Geld zurück und kläre mit dem ehemaligen Tauschling das jeder seinen eigentlichen Account wieder bekommt. Das du hier wohl aber mit einem dauerhaften Bann seitens Blizzard rechnen musst wird klar sein ....
Gesetzliche Hintergründe: Rechtsmangel
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Sache Rechte gegen den Käufer geltend machen können (zum Beispiel: Das verkaufte Grundstück ist mit einer Grundschuld belastet.//hier Blizzard da wg Urheberrechte die Firma Rechte an Account hat)
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Unmöglichkeit
Ist es dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich die Übertragung vorzunehmen, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr erfüllen. Der Käufer hätte jedoch als Ausgleich einen Anspruch auf das stellvertretende Commodum.
(wichtig für dich -> Mitteilung an den Käufer!!!!)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vom gesetzlichen Kaufrecht abweichende Vereinbarungen können nicht nur für den Einzelfall getroffen werden. Viel häufiger ist im Wirtschaftsleben, dass solche abweichenden Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind, die von einer Vertragspartei gestellt werden und in den Vertrag einbezogen werden.
(AGbs von Blizzard!)
Das waren so mal ein paar Auszüge.
Mehr Infos zum Thema Kaufvertrag gibts auf
KAUFVERTRAG-Informationen
lg Pheri
EDIT
Kurz um für alle geht es wohl darum (so habe ich es verstanden)
Er hat seinen Account mit Person X getauscht. Den Account von Person X wollte er nun verkaufen bei Ebay. Das hat er auch getan. Nun geht der Account nicht mehr.