Thema: Account-Tauch [1]
Diskutiere im Allgemeines Forum über Account-Tauch [1]. Guten Tag, ich habe mehr oder weniger ein Kleines Problem, Ich hatte meine Accountdaten weitergegeben und der hat mir seine gegeben. Somit hat er meinen Account gespielt und ich habe seinen Account gezockt und später Verkauft. Nun geht der Account den ich von ihm hatte ...
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Alt 21.08.2007, 23:44   #1
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Beiträge: 4

Unglücklich Account-Tauch [1]

Guten Tag,

ich habe mehr oder weniger ein Kleines Problem,
Ich hatte meine Accountdaten weitergegeben und der hat mir seine gegeben.
Somit hat er meinen Account gespielt und ich habe seinen Account gezockt und später Verkauft.

Nun geht der Account den ich von ihm hatte seit längerer Zeit nicht mehr wurde wohl
"gehäckt" ( lief ca 6 Monate nun droht mir der Käufer mit seinen Anwalt ).
Von dem ich den Account hatte war nicht der Accountinhaber aber sein Real Life Kollege war ja der Accountinhaber.
Der Accountinhaber weigert sich, sich darum zu kümmern das der Account wieder läuft, sprich Personalausweiss an Blizzard zu schicken und Passwort, E-mail e.c.t änder zu lassen.

Hat der Käufer eine Handhabe gegen mich? ( Ebay verkauf )



So nun habe ich natürlich meinen Account wieder zurück gehollt da der verdacht bestäht das der alte Accountinhaber sich den Account einfach wieder zurück gehollt hat.

Der den ich meinen Account zum Spielen gegeben hatte drohte mir erst mit gewalt und nun mit dem Anwalt.

Meine eigeliche Farge ist also, haben die den rechtlich gesehen überhaupt eine Chance irrgend etwas zu erreichen?


Wurde von Blizzard deswegen auch Schwer Verwahnt.


Danke für die Informationen und ja es war en blöde idee.

Geändert von harti (22.08.2007 um 00:00 Uhr)
harti ist offline  
Alt 21.08.2007, 23:44  
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Unglücklich AW: Account-Tauch [1]

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 22.08.2007, 08:19   #2
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Beiträge: 289

rechtlich dürfte niemand eine handhabe gegen dich haben außer blizzard selbst.

Es handelt sich ja immerhin um eigentum von blizzard.

Muss aber dazu sagen das ich die hälfte deines textes nicht verstanden haben da er in ziemlich unverständlichem deutsch geschrieben ist.
Buzzer ist offline  
Alt 22.08.2007, 08:34   #3
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Avatar von Narx
 
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so kommts mir auch vor.


Sie können gegen dich wahrscheinlich nichts machen da der Account ja funktionierte als du ihn verkauft hast. Finde es aber nicht richtig seinen Account zu verkaufen. Von wegen gehackt und so ist jeder selber verantowrtlich. Du kannst ja auch nicht Microsoft verklagen wenn sich jemand in dein PC reinhackt.

Ev könnte man mehr helfen wenn der Text so geschrieben ist, dass man ihn verstehen würde...
Narx ist offline  
Alt 22.08.2007, 08:46   #4
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Ein Accounttausch oder der Verkauf eines Accounts ist grundsätzlich seitens Blizzard verboten.

Nun hast du zwei Probleme.

1. Der Accounttausch/verkauf wird von Blizzard geahndet.

2. Du hast einen Kaufvertrag über Ebay abgewickelt. Dieser ist rechtsgültig und muss eingehalten werden.

Stellt sich folgende Frage. Darf ein Kaufvertrag eingegangen werden wenn dieser eigentlich garnicht erlaubt ist? Und ist der Kaufvertrag dann gültig?

Nein.

Beispiel.

Person A und Person B haben jeweils eine CD. Beide Cds wurden gestohlen. Somit sind weder Person A noch B rechtmässige Eigentümer der CD. Nur derzeitige Besitzer. Person A und B haben nun die CDs getauscht. Unterschiedliche Geschmäcker und so
Person A möchte nun seine getauschte CD doch lieber verkaufen da er diese CD nicht gerne hört.
Er setzt sie in Ebay rein verkauft Sie. Doch Person B hat sich die CD nun zurück geholt.
Person C hat die CD gekauft und verlangt nun die Herausgabe der Ware. Er hat die CD bereits bezahlt.

In der Lizenzvereinbarung der CD steht allerdings das das tauschen und das verkaufen der CD strengstens verboten ist.

Somit ist der Tausch schon rechtsungültig gewesen. Der Verkauf erst recht. Beide Verträge die ihr eingegangen seid sind ungültig da sie seitens Blizzard nicht erlaubt sind.


Empfehlung:


Zahle dem Käufer das Geld zurück und kläre mit dem ehemaligen Tauschling das jeder seinen eigentlichen Account wieder bekommt. Das du hier wohl aber mit einem dauerhaften Bann seitens Blizzard rechnen musst wird klar sein ....

Gesetzliche Hintergründe:

Rechtsmangel
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Sache Rechte gegen den Käufer geltend machen können (zum Beispiel: Das verkaufte Grundstück ist mit einer Grundschuld belastet.//hier Blizzard da wg Urheberrechte die Firma Rechte an Account hat)


§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln


Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Unmöglichkeit

Ist es dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich die Übertragung vorzunehmen, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr erfüllen. Der Käufer hätte jedoch als Ausgleich einen Anspruch auf das stellvertretende Commodum.
(wichtig für dich -> Mitteilung an den Käufer!!!!)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vom gesetzlichen Kaufrecht abweichende Vereinbarungen können nicht nur für den Einzelfall getroffen werden. Viel häufiger ist im Wirtschaftsleben, dass solche abweichenden Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind, die von einer Vertragspartei gestellt werden und in den Vertrag einbezogen werden.

(AGbs von Blizzard!)

Das waren so mal ein paar Auszüge.
Mehr Infos zum Thema Kaufvertrag gibts auf
KAUFVERTRAG-Informationen

lg Pheri

EDIT

Kurz um für alle geht es wohl darum (so habe ich es verstanden)

Er hat seinen Account mit Person X getauscht. Den Account von Person X wollte er nun verkaufen bei Ebay. Das hat er auch getan. Nun geht der Account nicht mehr.


Geändert von Pherisaria (22.08.2007 um 08:48 Uhr)
Pherisaria ist offline  
Alt 22.08.2007, 10:20   #5
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Avatar von Narx
 
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Gib am besten dem Käufer sein Geld zurück dann hast schon mal ein Problem weniger. Dann musst dich nur noch mit deinem Tauschparrner rumschlagen.
Narx ist offline  
Alt 22.08.2007, 11:09   #6
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Zitat:
Zitat von Pherisaria Beitrag anzeigen

Person A und Person B haben jeweils eine CD. Beide Cds wurden gestohlen. Somit sind weder Person A noch B rechtmässige Eigentümer der CD. Nur derzeitige Besitzer.
Öhmmmm....

Also mein Rechtskunde untericht ist schon ein bissel her...... Person A und B sind Eigentümer der CD nur nicht mehr Besitzer. Besitzer sind/ist jetzt der Dieb, aber er ist nicht Eigentümer (da an gestholenen Dingen kein Eigentum erworben werden kann)........war das net so......oder so ähnlich....

wie sagt ihr immer so schön...Back to topic..

Genau das ist ein Grund warum ich von Account-Sharing nix halte. Wenn dein Frieden haben willst, dann gib ihm das geld zurück. Wobei nach nem halben jahr kann der sonst was mit dem Account gemacht hab und es kann auch sonst ein Grund gehabt haben, warum der nicht mehr auf den Account zugreifen kann...z. B. könnte er von Blizzard selber gesperrt worden sein oder ähnliches.

Geändert von Fridolin (22.08.2007 um 11:18 Uhr)
Fridolin ist offline  
Alt 22.08.2007, 11:49   #7
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... ist abenteuerlustig
 
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Person A und B haben die CDs gestohlen, deshalb sind sie nicht Eigentümer

Zitat:
Zitat von harti Beitrag anzeigen
Wurde von Blizzard deswegen auch Schwer Verwahnt.
geht mir genauso, nach der 30ten Sammelquest ...

Geändert von Chak (22.08.2007 um 11:52 Uhr)
Chak ist offline  
Alt 22.08.2007, 11:52   #8
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:eek:

falsch gelesen...nehme Einwand zurück!
Fridolin ist offline  
Alt 22.08.2007, 12:00   #9
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Hallo,

wie man sieht habe ich den Beitrag recht spät geschrieben^^ war wohl nicht ganz Wach

Aber Ihr habt es ja doch verstanden

Also ich werde nach 6 Monaden kein Geld mehr zurück geben.
Denn der Account war ja 6 Monate einwandfrei.
Und dazu kommt, das der Käufer mich bedroht und beleidigt hat.
Da stell ich mich dan natürlich auch quer.

Was meinen Tauschpartner angeht kann leider auch nix auser ausfallend zu werden.

Ich werde wohl abwarten und Tee trinken wie man so schön sagt.


Und von Blizzard habe ich die erste und letzte " Schwere Verwahnung " bekommen.

Da ich ja Blizzard über den Sachverhalt aufgeklärt hatte.

Und Danke für die schnelle Hilfe.
harti ist offline  
Alt 22.08.2007, 12:26   #10
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Beiträge: 4

noch was,

ich habe in der Auktion auch geschrieben ich verkaufe das Spiel die Charaktere sind nur Optional gehören nicht zum eigenlichen Spiel.

Ich glaube somit habe ich doch klar gemacht das kein recht auf die Chars besteht.

ALso Nur das Spiel sprich die Cd´s (Softwear)
harti ist offline  


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