Thema: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?
Diskutiere im Allgemeines Forum über Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?. Zitat: Zitat von fidius Hätt noch eine und somit auch letzte Idee was bei mir immer zu 90% Zog: Mit Anwalt drohen Hatte schon mehrere Fälle bzw verschiedener Schandtaten (Werd mich jetzt nicht selbst verurteilen ;D ) Und wenn nix mehr gezogen hat (Bitte Bitte ...
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Alt 10.10.2012, 20:42   #11
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Avatar von Lupi
 
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AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

Zitat:
Zitat von fidius Beitrag anzeigen
Hätt noch eine und somit auch letzte Idee was bei mir immer zu 90% Zog: Mit Anwalt drohen

Hatte schon mehrere Fälle bzw verschiedener Schandtaten (Werd
mich jetzt nicht selbst verurteilen ;D ) Und wenn nix mehr gezogen hat (Bitte Bitte entbannt mich blabla) bin ich mit den Harten Geschützen aufgefahren: Entweder wird der Acc binnen 24 Stunden Entsperrt oder ich werde eine Klage gegen Sie erheben. Bitte geben Sie mir die Anschrift Ihres Anwaltes, damit der Prozess kurzgehalten werden kann.

MfG Max Mustermann von der Mustermann & Co KG Cooperation

;D LG Fidius
Jep, Privatperson gegen Großkonzern. Klappt immer, besonders dann wenn man als Pp ganz klar mist gebaut hat.
Lupi ist offline  
Alt 10.10.2012, 20:42  
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AW: AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 11.10.2012, 05:15   #12
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Avatar von Dannyphantom
 
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AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

Zitat:
Zitat von Lupi Beitrag anzeigen
Jep, Privatperson gegen Großkonzern. Klappt immer, besonders dann wenn man als Pp ganz klar mist gebaut hat.
Das kann tatsächlich klappen bzw. würde sogar mit sehr großer Wahrscheinlichkeit klappen.
Nur sollte man sich selber fragen ob man denn wirklich so viel Geld für einen Anwalt ausgeben möchte um einen gebannten WoW Account wieder zu entsperren.
Dannyphantom ist offline  
Alt 11.10.2012, 07:33   #13
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AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

Zitat:
Zitat von Dannyphantom Beitrag anzeigen
Das kann tatsächlich klappen bzw. würde sogar mit sehr großer Wahrscheinlichkeit klappen.
Nur sollte man sich selber fragen ob man denn wirklich so viel Geld für einen Anwalt ausgeben möchte um einen gebannten WoW Account wieder zu entsperren.
aus welchen begründungen sollte das bitte klappen? Schließlich hat er eine vereinbarung mit blizzard akzeptiert und sie missachtet... ich sehe da keinen grund wieso man in so einem fall einen zuspruch erhalten sollte. Ich würde eher sagen blizzard lacht sich über solche mails ins fäustchen...

Das man wegen 15k gold nen permabann erhält ist eh schon sehr übel meiner meinung nach... ich hab von vielen gehört das sie bei so kleinen summen nur mal ne woche päuschen einlegen mussten :). Wie auch immer, ich würds so machen wie schon beschrieben. Anrufen, ihnen mitteilen das du seit langem mal wieder wow spielen wolltest und festgestellt hast das dein account gebannt ist und das du sehr überrascht deswegen warst ;)
Arghant ist offline  
Alt 11.10.2012, 08:45   #14
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AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

Zitat:
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aus welchen begründungen sollte das bitte klappen? Schließlich hat er eine vereinbarung mit blizzard akzeptiert und sie missachtet... ich sehe da keinen grund wieso man in so einem fall einen zuspruch erhalten sollte. Ich würde eher sagen blizzard lacht sich über solche mails ins fäustchen...
Das sind eben so die rechtlichen Feinheiten. Es gibt ja beispielsweise Juristen die bezweifeln, dass Blizzard einem eben die AGBs wirklich in der rechtlich vorgeschriebenen Art und Weise präsentiert. Sollten diese Juristen mit ihrer Meinung Recht haben, dann wäre die einfache Folge, dass die AGBs unwirksam sind, weil sie prinzipbedingt nicht Bestandteil des Dienstleistungsvertrages sein können, wenn man sie nicht rechtskonform präsentiert bekommt.

Weiterhin könnte es auch Stellen in den AGBs geben, die mit dem deutschen Recht nicht konform gehen und daher unwirksam sind.

Das sind sehr viele Könnte, und so etwas vor Gericht zu klären, kostet Zeit und Geld. Aber manche Leute prozessieren ja gerne als Hobby...

Nur mal so zur Information, nur weil es da AGBs gibt heißt es noch lange nicht, dass die nun in Stein gemeißelt sind. Tatsächlich gibt es mindestens ein anhängiges Verfahren vor einem deutschen Landgericht wo jemand genau mit der Schiene "Die AGBs werden einem nicht in gesetzlich vorgeschriebener Weise zur Verfügung gestellt und können daher nicht Bestandteil des Dienstleistungsvertrages sein." Aber wie immer in solchen Sachen, die Mühlen der Justiz sie mahlen langsam - und bis dahin hat dann Blizz schlimmstenfalls seine AGBs einem Update unterzogen.
Valgorun ist offline  
Alt 11.10.2012, 08:48   #15
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AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

Zitat:
Zitat von Valgorun Beitrag anzeigen
... Aber wie immer in solchen Sachen, die Mühlen der Justiz sie mahlen langsam - und bis dahin hat dann Blizz schlimmstenfalls seine AGBs einem Update unterzogen.
was natürlich dann viel zu spät wäre, für bereits rechtshängige Verfahren :)
mygginator ist offline  
Alt 11.10.2012, 09:14   #16
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AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

Zitat:
Zitat von mygginator Beitrag anzeigen
was natürlich dann viel zu spät wäre, für bereits rechtshängige Verfahren :)
So ist es. Aber es ist nun einmal oft so, dass US-Unternehmen ihre AGBs nicht wirklich (genügend) an die europäischen Märkte anpassen und dann damit Regelungen drin haben, die in den USA erlaubt aber in Europa absolut verboten sind. Das kam schon oft genug vor - wie das bei Blizzard ist kann ich nicht sagen, da ich kein Jurist bin.

Ein einfacher Rechtsgrundsatz in Deutschland ist aber, dass die AGBs vor dem Erwerb des Produktes einsehbar sein müssen. Wenn ich in den Laden gehe, kaufe mir da ein Produkt und sehe erst dann die AGBs, ist das eben nicht so. Die meisten Hersteller behelfen sich dann aber pragmatisch einfach damit, dass sie im Falle einer Ablehnung der AGBs den vollen Kaufpreis zurückerstatten (lassen). Und bei WoW könnte man auch so argumentieren, dass wer WoW spielt ohnehin einen Internetanschluß hat und er sich diese AGBs auf der Webseite von Blizz jederzeit vorab in Ruhe anschauen kann. Natürlich könnte man sich dann aber auch auf den Standpunkt stellen, dass das Darreichen der AGBs eine Bringschuld des Herstellers ist (so ist das normalerweise auch) und keine Holschuld des Kunden.

Wie auch immer - juristische Spitzfindigkeiten sind das eben und im Endeffekt leben davon einige Rechtsanwälte gut, uns wird es wenig bis gar nicht betreffen.
Valgorun ist offline  
Alt 11.10.2012, 13:27   #17
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AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

Letztendlich ist es in jedem Fall doch so, dass der mit dem längeren Atem gewinnt. Und den hat Blizz nunmal, es sei denn man hat einen Onkel im Rollstuhl namens Bill oder ähnliches. Aber im Grunde ist es eine Frage der momentanen Firmenpolitik: Nehm ich den gefallenen Goldesel zurück, ohne dass er sich noch mal alles kaufen muss, oder statuier ich an ihm ein Exempel?
Lupi ist offline  
Alt 11.10.2012, 14:13   #18
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AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

Zitat:
Zitat von Lupi Beitrag anzeigen
Letztendlich ist es in jedem Fall doch so, dass der mit dem längeren Atem gewinnt. Und den hat Blizz nunmal, es sei denn man hat einen Onkel im Rollstuhl namens Bill oder ähnliches. Aber im Grunde ist es eine Frage der momentanen Firmenpolitik: Nehm ich den gefallenen Goldesel zurück, ohne dass er sich noch mal alles kaufen muss, oder statuier ich an ihm ein Exempel?
So ist es, es sei denn meinetwegen die EU startet irgendeine böse Untersuchung oder aber eine Verbraucherschutzzentrale schaltet sich ein, denn dann wird es interessant.

Beispielsweise arbeitet sich gerade eine Verbraucherschutzorganisation an Valves Plattform Steam ab, weil es nach deutschen Rechtsgrundsätzen zulässig ist, seine erworbene Software auch wieder zu verkaufen und das bei Steam eben nicht geht, weil es ja an den Zugang strikt gebunden ist.
Valgorun ist offline  
Alt 11.10.2012, 14:39   #19
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Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ein großes Unternehmen wie Blizzard auf eine "drohende" Mail mit Hinweis auf Hinzuziehung eines Anwaltes positiv reagiert. Eine permanente Sperrung wegen 15k Gold - nach allem was ich bisher gelesen habe eher unüblich. Sollte also ein entsprechendes "Vorstrafenregister" im Account enthalten sein, dürfte es ziemlich unwahrscheinlich sein das man sich dann auf Grund dieser Mail gnädig zeigt und kulant den Account wieder freigibt.

Die AGB - werden einem beim ersten einloggen und mit jedem neuen Patch erneut unter die Nase gerieben. Wer über die ganze Spieldauer erfolgreich die Inhalte ignoriert hat, kann sich schwerlich Monate und Patche später darauf berufen, dass er zum Zeitpunkt des ersten Logins noch keine Ahnung hatte, worauf er sich einlässt. Sollten tatsächlich Teile der AGB unwirksam sein - wer will das vor Gericht ausfechten? Sammelklagen gibt es nicht, kein Anwalt rührt auch nur einen Finger wenn man ihn nicht dafür bezahlt. Sofern man keinen Anwalt in der Familie hat, dürfte das erste Schreiben an Blizzard schon teurer als ein neuer Account sein.
Forceman ist offline  
Alt 11.10.2012, 15:04   #20
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AW: Bann widerspruch // bei blizzard entschuldigen?

So sieht's aus.

Ich denke, dass eine Klage mit 90% Sicherheit Erfolg haben würde, aber dennoch muss man, wie ich bereits gesagt habe, die Kosten in Relation zum Nutzen sehen und, seien wir mal ehrlich, da ist ein neuer Account, vllt sogar bei eBay gekauft, deutlich billiger.

Wenn der Großkonzern Blizzard das Ganze wirklich ausfechten wollen würde, dann sähe es mit Sicherheit schlecht für euch aus, aber Blizzard wird mit großer Wahrscheinlichkeit für soetwas keinen Penny verschleudern, immerhin sind das vermeidbare Kosten für Verfahren und Aufwand.

Daher hätte man sicherlich gleich gewonnen, da die Partei gegenüber resigniert und den Account entsperrt, das passiert natürlich außergerichtlich.
Dannyphantom ist offline  


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