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mygginator
Lass dich einfach mal bei ner verbraucherzentrale diesbezüglich beraten, ansonsten hoffe ich das du das geld überwiesen hast und noch rückholbar ist.
Eine Überweisung bei der Bank seiner Wahl, die man selbst getätigt hat, kann man nicht mehr rückgängig machen. Überwiesen ist überwiesen!
Was geht ist eine Lastschrift zurückgehen lassen, das geht noch bis zu sechs Wochen nach dem Einzug.
Übrigens gilt nach wie vor: nach den AGBs von Blizzard ist der Verkauf von WoW-Accounts verboten; Blizzard sperrt diese dann auch ganz gerne mal.
Man sollte so oder so einfach die Finger davon lassen und fertig!
Nochmal Ebay durchgelesen und Meinung geändert: man kann es sehr wohl als arglistige Täuschung auffassen, da das Angebot als "Highend WoW Account" beworben wird. Damit verbindet man nunmal keine Privatserver, sondern offizielle Server bei Blizzard und fertig. Kein Mensch kommt bei der Anzeigengestaltung dann auf die Idee, dass im Kleingedruckten stehen könnte, dass es sich dabei um einen Privatserver handelt.
Was man da tun kann, erklärt dir hier aus dem Jahr 2009 in einem ähnlich gelagerten Fall ein freundlicher Anwalt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Argl...-__f53043.html
Zunächst einmal fechtest du schriftlich per Einschreiben mit Rückschein den Kaufvertrag an und verlangst eine Rückerstattung des Kaufpreises mit Frist von 10 oder 14 Tagen. Mach da bitte keine Experimente mit Fax/Email, sondern tu das genau so, wie der Anwalt es vorschlägt und nicht anders! Sollte das nichts helfen, dann wird dir wohl oder übel nur der Gang zum Anwalt bleiben.
Und da gilt dann: das wird teuer und irgendwer wird das zahlen müssen. In einem solchen Fall wohl hoffentlich dann der Gegner, es kommt dabei ja darauf an, ob der sich bereits dann beugt, wenn er einen Brief eines Anwalts bekommt oder es tatsächlich auf ein Verfahren vor einem Amtsgericht ankommen lässt. Dabei gilt dann: es entstehen zusätzliche Gerichtskosten und man kann sich von einem Anwalt vertreten lassen, muss es aber nicht.
Zusätzlich könntest du den Verkäufer auch noch wegen des Betrugsverdachts anzeigen, aber da kommt es eben darauf an, ob der Anfangsverdacht hoch genug bewertet wird, ob er ein Ermittlungsverfahren einleitet oder eben nicht.
Außerdem könntest du den Verkäufer noch bei Ebay melden, denn seine Auktionen verstoßen auch noch zusätzlich gegen die AGBs von Ebay!