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Zitat von
faga
Mit ner Anzeige kommst du bei Ebay genauso wenig durch.
DOCH!
Einen Account (bzw. die gespielte Zeit) zu verkaufen und den Account bei Blizzard zurückholen, ist nicht nur eine Schweinerei, sondern BETRUG(!). Du schließt bei ebay einen rechtsgültigen Vertrag ab, mit dem du das Recht an dem Blizzard Account verkaufst. Wem der Account nun laut AGB gehört, ist egal - vielleicht entscheidet das Gericht, dass man den Account gar nicht verkaufen kann (da Eigentum Dritter), aber der Käufer würde auch in diesem Fall sein Geld zurückbekommen müssen.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da sind Blizzards AGB vollkommen egal - es ist ein Betrug. Du bietest jemandem an, deinen Spielstand zu benutzten, in dem Wissen, dass du ihm den Spielstand wieder wegnehmen kannst. Solange du auf diesen Umstand bei ebay nicht AUSDRÜCKLICH hinweist, begehst du einen betrug. Und den Käufer will ich sehen, wenn da groß steht "Ich kann mir den
Acc jederzeit wiederholen, :P", der so einen Account kauft (DER wäre dann u.U. selber schuld).
edit: btw. für alle "BLIZZARDS AGB!!!! NOOB!!! LOL!!!"-Schreier... deutsches Recht (bzw. Ö/EU/...) > Blizzards Agb