Zitat:
Zitat von
orionyc
lol....anzeigen bringt 0...
Ich zitiere:
Zitat:
Die AGB von Blizzard ist in diesem Fall eher irrelevant. Der Account wurde verkauft, ob der Verkäufer nun das Recht dazu hatte oder nicht ist egal, denn der Verkauf fand statt. Damit ist ganz einfach ein Vertrag über Ebay entstanden der vollkommen rechtsgültig ist. Zeig ihn unter seinem Namen an und schau was geschieht, denn sowas kann sich häufiger unterscheiden.. Aber rechtlich gesehen hat er sich damit strafbar gemacht.
Bitte lest die Posts auch.
Zitat:
Zitat von
LordiF15
sagen wir ganz einfach so:
- bitte kauft keine Accounts
- bitte verkauft sie nicht( ihr ärgert euch falls ihr später wieder spielen wollt)
so wär das problem eig. gelöst oder?
Jap. Mit deinem Kommentar stört es ihn nicht mehr, dass er 1 1/2 Jahre umsonst gezockt hat und Geld reingesteckt hat! Danke!