Thema: Abonement ?
Diskutiere im Allgemeines Forum über Abonement ?. HI! folgendes Problem: ich habe ein 3monats abo jetzt laufen und das geht bis juni! nun habe ich zwei fragen: 1. was passiert wenn ich die lastschrift zurückbuchen lasse? 2. wie kann ich die automatische aboverlängerung deaktivieren? danke!...
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Alt 21.03.2005, 07:26   #1
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Abonement ?

HI!

folgendes Problem: ich habe ein 3monats abo jetzt laufen
und das geht bis juni! nun habe ich zwei fragen:

1. was passiert wenn ich die lastschrift zurückbuchen lasse?

2. wie kann ich die automatische aboverlängerung deaktivieren?

danke!
Spitmode ist offline  
Alt 21.03.2005, 07:26  
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AW: Abonement ?

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 21.03.2005, 08:01   #2
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Wegen dem zurückbuchen lassen:
Mir wurde in meiner Bank (RaiBa) mal gesagt, das sowas nicht geht.
Fände ich auch seltsam, du gibst ja dein Einverständnis, das die es von deinem Konto abbuchen dürfen. Sobald es auf deren Konto ist, wirst du nicht mehr viel machen können, sie geben dir sicher kein Einverständnis, das du es zurückbuchen darfst.
Wenns allerdings gehen würde, ist mMn die logische Konsequenz, das dein Account bald deaktiviert wird.
Die automatische Verlängerung kannst du auf
http://www.wow-europe.com/de/
im Account Bereich ändern/abschalten.

MfG
Kizz DeRose ist offline  
Alt 21.03.2005, 08:14   #3
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naja bei daoc ging es sehr wohl, das zurückbuchen zu lassen! die konsequenz davon war eben, dass goa bei dem acc, wo man hat zurückbuchen lassen, elv gesperrt hat und das abo gekündigt wurde (?) soweit ich weiß.

aber wie ist dies bei wow?
Spitmode ist offline  
Alt 21.03.2005, 08:31   #4
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Normalerweise kann man fuer alles was eingezogen wird und nicht selbst von einem per Hand ueberwiesen wird eine Zurueckbuchung machen. Wenn die kein Geld bekommen wirst du wohl davon ausgehen koennen das auch hier dein Account gesperrt wird und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ELV, grad weil ELV ja nun ein besonderer Service fuer Deutschland ist und internachtional ja die KK regiert.
xenada ist offline  
Alt 21.03.2005, 09:10   #5
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Widerspruch zu einer Lastschrift ist möglich. Man sollte natürlich seiner Bank nicht sagen, dass man eine Einzugsermächtigung gegeben hat und nur den Empfänger des Geldes ärgern will. Einen triftigen Grund (keine Ermächtigung oder falscher Betrag) muss das schon haben.
Uliwin ist offline  
Alt 21.03.2005, 09:29   #6
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Das Zurückbuchen des Geldes ist bis zu 6 Wochen nach Buchungstermin möglich. (bei meienr Bank einfach per Telefon)

Damit brichst du allerdings einen Vertrag, den Du per elektronischem Handschlag mit Blizzard eingegangen bist. Dein Acoount wird mit Sicherheit vorerst closed.
Nun kommts sicher drauf an, wann du das Geld zurückbuchst...wenn du versuchst 6 Wochen gratis zu zocken wird sich Blizzard (oder das von Blizzard beauftragte Unternehmen) wahrscheinlich überlegen, das Geld für diese 6 Wochen andersweitig wieder von dir zu holen. (plus der Gebühr fürs zurückbuchen)
Lethe ist offline  
Alt 21.03.2005, 10:08   #7
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Zitat:
Original von Lethe
Das Zurückbuchen des Geldes ist bis zu 6 Wochen nach Buchungstermin möglich. (bei meienr Bank einfach per Telefon)

Damit brichst du allerdings einen Vertrag, den Du per elektronischem Handschlag mit Blizzard eingegangen bist. Dein Acoount wird mit Sicherheit vorerst closed.
Nun kommts sicher drauf an, wann du das Geld zurückbuchst...wenn du versuchst 6 Wochen gratis zu zocken wird sich Blizzard (oder das von Blizzard beauftragte Unternehmen) wahrscheinlich überlegen, das Geld für diese 6 Wochen andersweitig wieder von dir zu holen. (plus der Gebühr fürs zurückbuchen)
So siehts aus und im Zweifel lohnt auch die Betreibung von 15 Euro, da Du die zusätzlich entstandenen Kosten trägst

Cilil ist offline  
Alt 21.03.2005, 11:22   #8
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also gebucht wurde vor einer woche ... was denkt ihr würde passieren wenn ich jetzt zurückbuche? außer dass elv gesperrt und so aber ich meine ich will ned dass blizz dann ankommt und irgendwelche ansprüche vor gericht geltend machen will ....
Spitmode ist offline  
Alt 21.03.2005, 12:28   #9
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Zitat:
Original von Spitmode
also gebucht wurde vor einer woche ... was denkt ihr würde passieren wenn ich jetzt zurückbuche? außer dass elv gesperrt und so aber ich meine ich will ned dass blizz dann ankommt und irgendwelche ansprüche vor gericht geltend machen will ....
Frag mal bei Blizzard nach, die werden es genau wissen.

Aber warum eigentlich solltest du der Abbuchung widersprechen wollen? Sie gehört zum Vertrag, den du mit Blizzard geschlossen hast. Und solange Blizzard nicht vertragsbrüchig wird, kannst du deiner Zahlungspflicht nicht entgehen.
Uliwin ist offline  
Alt 21.03.2005, 12:47   #10
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bei daoc konnte ich es aber und zwar mit der einzigen folge dass elv gesperrt wurde, sonst nix!
Spitmode ist offline  


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