Thema: Frage zum elv
Diskutiere im Allgemeines Forum über Frage zum elv. Hallo ! Hab zwar heute schon eine ähnliche frage gestellt aber habe leider keine antwort bekommen . Und zwar möchte ich meinen bestehenden account "wiederbeleben" mit ELV. So bin erst 17 also noch minderjährig und wollte fragen ob ich vllt irgendwelche Probleme damit bekommen könnte ...
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Alt 04.08.2010, 18:03   #1
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Frage zum elv

Hallo !

Hab zwar heute schon eine ähnliche frage gestellt aber habe leider keine antwort bekommen .

Und zwar möchte
ich meinen bestehenden account "wiederbeleben" mit ELV.

So bin erst 17 also noch minderjährig und wollte fragen ob ich vllt irgendwelche Probleme damit bekommen könnte zum

Beispiel das Blizzard das Geld von meinem Konto nicht abbuchen kann wegen altersgründen etc .?!


Bei Amazon klappt das wunderbar mit dem Bankeinzug aber ELV ist ja doch etwas anderes


MFG

Alexander

Geändert von Arkant (04.08.2010 um 18:07 Uhr)
Arkant ist offline  
Alt 04.08.2010, 18:03  
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AW: Frage zum elv

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 04.08.2010, 18:32   #2
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Avatar von Corasher

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AW: Frage zum elv

ich würde jetzt sagen dass das geht denn:

Der Taschengeld-Paragraph erlaubt es Personen die 14+ Jahre alt sind,
Geld für jeden zweck auszugeben (falls gesetzlich erlaubt), den sie wollen wenn
es ihnen zur freien verfügung gestellt wurde.

allerdings muss ein Volljähriger auch die AGB's bestätigen
Corasher ist offline  
Alt 04.08.2010, 18:34   #3
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Reden AW: Frage zum elv

Zitat:
Zitat von Corasher Beitrag anzeigen
ich würde jetzt sagen dass das geht denn:

Der Taschengeld-Paragraph erlaubt es Personen die 14+ Jahre alt sind,
Geld für jeden zweck auszugeben (falls gesetzlich erlaubt), den sie wollen wenn
es ihnen zur freien verfügung gestellt wurde.

allerdings muss ein Volljähriger auch die AGB's bestätigen

cool danke
Arkant ist offline  
Alt 04.08.2010, 20:10   #4
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Avatar von Asaac

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AW: Frage zum elv

Es funktioniert, aber es ist nicht Rechtens. Passieren wird dir dennoch nichts.

Eine Einzugsermächtigung ist eine vertragliche Willens- und Zustimmungserklärung. Nach deutschem (Vertrags-)Recht kannst du diese erst ab dem 18. Lebensjahr abgeben.

Die saubere Lösung im Sinne der Anwendung des § 110 BGB (Taschengeldparagraph) wäre für dich die Gamecard.

Geändert von Asaac (04.08.2010 um 20:13 Uhr)
Asaac ist offline  


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