Zitat:
Zitat von
Lucas
Indiziert heißt nicht verboten!
Es können durchaus indizierte Spiele aus dem Ausland zum privaten Gebrauch gekauft werden. Das erfüllt keinen Straftatbestand. Nur die Weitergabe an Kinder und Jugendliche ist strafbar.
Hier ein Link dazu 
edit: hab mich schlau gemacht.
Indizierte Medien dürfen zwar verkauft werden, aber nur "unter der Ladentheke" und nur wenn man sicherstellt, dass der Käufer über 18 ist. Ausserdem darf das indizierte Medium nicht öffentlich beworben werden. Tageszeitungen, Hörfunk und das Fernsehen fallen dabei nicht in den Bereich der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien).
Aber ich habe diesen Abschnitt bei Wikipedia gefunden:
Für einen deutschen Konsumenten wird die Gesetzeslage auf verschiedene Arten offenbar. So darf er zum einen keine indizierten Medien auf dem Wege des Versands einführen (ein derartiges Versandverbot gilt nur in Deutschland; § 4 Absatz 3 GjSM). Auf der anderen Seite kann der Zoll auch die Einfuhr von Medien verbieten, die zwar nicht indiziert sind, aber die entsprechenden Merkmale aufweisen (Mutmaßung einer Straftat auf Grundlage § 18 GjSM resp. § 184 StGB, in Folge § 12 ZollVG)
das wiederspricht deinem Link. Wobei ich glaube, dass sich das nur auf Kinderpornografische, Volksverhetzende usw. Schriften bezieht.