Thema: Account Erweitern
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Alt 10.06.2009, 13:35   #1
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Account Erweitern

Hey Leute, wenn ich mein Account erweitern will mit ELV dann
kommt das hier :

Zahlungsmethode gesperrt
Sie sind nicht berechtigt, die ausgewählte Zahlungsmethode zu verwenden. Bitte kontaktieren Sie unseren Rechnungs- und Accountsupport unter www.wow-europe.com/de/support/.



Wiso kommt das? die elterliche Freigabe is ned drin oO
BigSunny ist offline  
Alt 10.06.2009, 13:35  
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AW: Account Erweitern

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 10.06.2009, 13:57   #2
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AW: Account Erweitern

Mal ein Rückläufer gehabt?
Kann man den Code nicht online bei Blizz kaufen? Das ist dann doch keine Accounterweiterung. Der Code wir Dir ja zugeschickt und mit dem erweiterst Du dann Deinen Account.
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Alt 10.06.2009, 14:06   #3
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AW: Account Erweitern

ich will doch nur mein abonement mit ELV erweitern damit ich wieder spielen kann oO
BigSunny ist offline  
Alt 10.06.2009, 14:11   #4
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AW: Account Erweitern

Das schreib doch bitte nicht den Titel: Account Erweitern

Hast du schon mal einen LS Rückläufer beim bezahlen gehabt?
Tronjer ist offline  
Alt 10.06.2009, 14:12   #5
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AW: Account Erweitern

was fürn nen rückläufer? oO

das ich bezahlt hab, aber das abonement noch ned aktiviert wurde?
BigSunny ist offline  
Alt 10.06.2009, 14:23   #6
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AW: Account Erweitern

Ein Lastschriftrückläufer meinte ich.
Tronjer ist offline  
Alt 10.06.2009, 14:26   #7
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AW: Account Erweitern

das heisst?
BigSunny ist offline  
Alt 10.06.2009, 15:06   #8
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AW: Account Erweitern

Puhhhh also Wiki hilf:

Lastschriften, die nicht eingelöst werden, werden als Rücklastschriften bezeichnet. Sie werden nach einem im Lastschriftabkommen definierten Verfahren zwischen den beteiligten Banken zurückgerechnet, dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet und dem Konto des Zahlungspflichtigen wieder gutgeschrieben. Gründe für die Rückgabe einer Lastschrift sind zum Beispiel:

Das Einzugskonto weist keine Deckung auf, das heißt, dass auf dem Konto weder ausreichendes Guthaben vorhanden ist noch eine ausreichende Kreditlinie besteht.
Das angegebene Konto besteht nicht oder ist aufgelöst worden.
Kontonummer und Name des Zahlungspflichtigen gehören nicht zusammen.
Es liegt kein Abbuchungsauftrag vor (nur beim Abbuchungsauftragsverfahren).
Der Zahlungspflichtige hat der Lastschrift widersprochen (nur beim Einzugsermächtigungsverfahren).
Dem Einreicher wird der Grund einer zurückgegebenen Lastschrift üblicherweise mitgeteilt. Wenn die Lastschrift allerdings mangels Deckung nicht ausgeführt wird, darf dies nicht mitgeteilt werden.

Bankentgelte für Lastschriftrückgaben dürfen aufgrund verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofs von der Zahlstelle vom Zahlungspflichtigen nicht verlangt werden[1]. Entgelte für den Einreicher der Lastschrift sind dagegen zulässig. Dieser kann die ihm entstandenen Aufwendungen und Auslagen gegenüber dem Lastschriftschuldner als Schadensersatz geltend machen.
Tronjer ist offline  


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