Thema: mal ne juristische frage
Diskutiere im Off-Topic Forum über mal ne juristische frage. so hab jetzt mal ne frage ist etwas kompliziert zu erklären aber vllt hat jemand ne ahnung ich war am samstag auf dem abschiedsfest einer guten freundin die für ein jahr nach peru geht. zu späterer stunde fand jemand der zu einer clique gehört die ...
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Alt 12.08.2008, 00:00   #1
Level 33
 
Avatar von oempf
 
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mal ne juristische frage

so hab jetzt mal ne frage

ist etwas kompliziert zu erklären aber vllt hat jemand ne ahnung

ich war am samstag auf dem abschiedsfest einer guten freundin die für ein jahr nach peru geht.
zu späterer stunde fand jemand der zu einer clique gehört die mich noch nie leiden konnte es witzig mich von hinten an der boxershort zu packen und diese hochzureißen.
die boxershort ist gerissen, und ich hatte
ziemliche schmerzen.

daraufhin hab ich mich losgerissen umgedreht und dem herren mit der faust ins gesicht geschlagen

blöderweise hatte ich noch ne bierflasche (0,33l) in der hand.
mit der hand hab ich vermutlich sein auge erwischt mit der flasche sein wangenknochen.

es war keine absicht ihm mit der flasche eine zu geben. es war nur pure reaktion. hab dabei nichts gedacht...

daraufhin hat mich einer seiner kumpels umgehauen und auf mich eingetreten als ich am boden lag.

ich fass jetzt mal zusamme:
mein "opfer" hat ne platzwunde an der wange und en blaues auge.

die flasche ist auch kaputt gegangen.(an ihm)

meine frage ist, mit was ich bei ner anzeige rechnen muss. hab heute einen seiner kumpels getroffen (der der mich "zerlegt" hat) und hab ihm gefragt wie es dem anderen geht... hat gemeint platzwunde.

wollte jetzt mal von jemand der vllt ahnung hat von der materie wissen was mich erwarten kann.
bin 20 jahre alt und nicht vorbestraft.

vllt kann mir jemand was sagen. hab nur im netz nichts brauchbares gefunden.

polizei war niocht da aber er kann mich ja angezeigt haben.

wollte auch noch bitte wissen was ich mit ner vorstrafe alles nicht mehr kann berufsmäßig. hab jetzt nämlich abi und will im oktober studiere gehn..

mfg oempf
oempf ist offline  
Alt 12.08.2008, 00:00  
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AW: mal ne juristische frage

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 12.08.2008, 00:32   #2
Ehren-Mitglied
 
Avatar von Raxia

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AW: mal ne juristische frage

Nunja, ich weiß nicht ob es einen gravierenden Unterschied gibt zu Deutschland oder Österreich, aber ich hab mal was "ähnliches" erlebt.

Hab damals von jemanden mal eine bekommen (Faust ins Gesicht).. dicke Lippe, geblutet wie nur was etc. ich hab den daraufhin angezeigt. Rausgekommen ist gar nix, die haben den befragt, er hat gesagt ja war so (den Grund lass ich jetzt mal außen vor.. ^^) und obwohl ich die leidtragende an der Geschichte war ist ihm nix passiert, weder Vorstrafe noch Geldstrafe.
Es ist im Sand verlaufen...

Was genau dein Problem betrifft, kann ich nix sicheres sagen, aber kann mir schlecht vorstellen, dass du durch so eine Geschichte vorbestraft wirst.

LG Raxia
Raxia ist offline  
Alt 12.08.2008, 08:31   #3
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Avatar von Tarnmodus

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AW: mal ne juristische frage

Mit der Flasche ist es eigentlich ein schwere Körperverletzung. Wenn es vor Gericht nicht als
(menschliche Reaktion) anerkannt wird (Schutzreaktion), können schon 2 Jahre auf Bewährung rauskommen.
Und wenn es vor Gericht geht vergesse nicht zu erwähnen das Du Alkohol zu Dir genommen hast.
Aber ich wünsche Dir das es auch im Sand verläuft.
toj toj toj
Tarnmodus ist offline  
Alt 12.08.2008, 08:43   #4
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Avatar von Tronjer

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AW: mal ne juristische frage

Das nicht ganz so einfach wie geschildert. Schau Dir mal diesen Link an.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung
Mit Deinen 20 Lenzen bist Du noch nach dem Jugenstrafrecht zu beurteilen.

So, nun kommt es drauf an, was für einen Staatsanwalt hast Du. Hat der kein Interesse wird dies ím Sande verlaufen oder eine Einstellung nach § 170 StPO nach sich ziehen. Ist der Staatsanwalt aber an Dir interessiert aus welchen Gründen auch immer, kommt eine Einstellung nach §153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße in Betracht oder aber eine Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls.
Dies ist auch in einer Verhandlung möglich. Vorbestraft bist Du so lange nicht, wie eine Strafe von bis zu 2 Jahren auf Bewährung bekommst, was in Deinem geschilderten Fall ich mir aber nicht vorstellen kann.

Vor allem muß es aber erstmal zu einer Anzeige kommen und dann gibt da ja auch noch die Fragen zum Thema Zeugen und Alkohlkonsum. Beides ist nun nach verstrichener Tatzeit kaum noch zu ermitteln. Solange die Polizei noch nicht bei Dir war stehen Deine Chancen gut.
Tronjer ist offline  
Alt 12.08.2008, 10:09   #5
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Avatar von aldo501

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AW: mal ne juristische frage

ich würde sagen notwehr
aldo501 ist offline  
Alt 12.08.2008, 10:26   #6
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Avatar von Andrias

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AW: mal ne juristische frage

Wenn du Notwehr betreibst handelst du bewusst, er hat es unbewusst getan.
Andrias ist offline  
Alt 12.08.2008, 10:32   #7
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Avatar von Mena

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AW: mal ne juristische frage

Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Erstmal kommt es darauf an ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Von 18-21 Jahren ist es möglich noch das Jugendstrafrecht anzuwenden, aber es ist kein Muß. Das kommt auf den Einzelfall und deine Lebenssituation an.
Jugendtsrafrecht wäre in diesem Fall ein Glück. Sehr wahrscheinlich würde es in dem Fall auf Sozialstunden und eventuell noch einen Täter-Opfer-Ausgleich hinauslaufen.
Diese Strafe wird dann auch nicht in deinem Führungszeugnis auftauchen, sondern nur im Erziehungsregister.

Sollte Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, ist eine Geldstrafe wahrscheinlich. 2 Jahre auf Bewährung ist total überzogen, bei einem Ersttäter ist davon nicht auszugehen.

Aber das sind nur Vermutungen, ohne den genauen Sachverhalt kann man da nicht viel zu sagen. Ich denke du bist in in diesem Forum auch falsch mit der Frage. Versuch es mal bei www.123recht.de unter Leserforum und dann Strafrecht. Da sollte dir besser geholfen werden.
Mena ist offline  
Alt 12.08.2008, 11:55   #8
Level 33
 
Avatar von oempf

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AW: mal ne juristische frage

ah ok vielen dank euch allen... auch für den 123recht link.

mfg oempf
oempf ist offline  
Alt 12.08.2008, 13:15   #9
Level 2
 
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Beiträge: 2

AW: mal ne juristische frage

Ich denke wir sprechen hier von einer Affekthandlung. Der typ hat die die Boxer hochgezogen, du hast daraufhin ohne Nachzudenken, spontan und aus der Bewegung herraus dich "gewehrt".

Putative Notwehr wäre noch eine Möglichkeit - d.h. du warst der Meinung das ein ernster Angriff auf dich stattfindet und hast dich dementsprechend gewehrt.

Der Angriff des Anderen ist definitiv als Körperverletzung zuwerten - ob es eine schwere ist da er auf dich eingetreten hat als du schon am Boden lagst, weiß ich nicht.

Ich an deiner Stelle würde zur Polizei gehen und ihn anzeigen, deinen "Teil" sehe ich als ganz normale Reaktion.
Skiva ist offline  
Alt 12.08.2008, 14:52   #10
Super-Moderator
 
Avatar von Eoil

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Beiträge: 3.476

AW: mal ne juristische frage

Ich seh das eigentlich genauso wie Skiva.
Aber da kannste dir in Deutschlang nie sicher sein, was hier bei sowas abgeht ist teilweise echt hirnrissig...
Eoil ist offline  


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