Ich denke auch das du eigentlich nicht viel zu befuerchten hast. Die Notwehrreaktion war nicht unverhaeltnismaessig wenn du nur einmal zugeschlagen hast. Affekt kannst du wohl auch geltend machen. Der Schlag mit der Flasche in der Hand war
nicht vorsaetzlich bzw. beabsichtigt sondern eben eine Affekthandlung. Denke mal in solchen Situationen geht niemand her und stellt erstmal die Flasche auf den Tisch bevor er sich wehrt...
Was ich auf jeden Fall auch machen wuerde waere denjenigen anzuzeigen der dich geschlagen und getreten hat. Das hat nichts mit Notwehr zu tun! Obendrein scheint mir dessen Reaktion unangemessen sowie unverhaeltnismaessig im Ausmass. Ich an deiner Stelle wuerde mich evtl. an einen Rechtsanwalt wenden bzw. eine Seite fuer Rechtsberatung im Web (sowas gibts auch, einfach mal googeln). Aber erstatte auf jeden Fall eine Anzeige, sieht irgendwie merkwuerdig aus wenn man das nicht macht obwohl man "zusammengeschlagen" wird. Ich hoffe du hast ein paar Zeugen.