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Eoil
Klingen gelten erst ab einer Klingenlänge von >30 CM als Waffe. Und die afaik auch nur, wenn sie
tatsächlich als solche zu gebrauchen sind. Schwerter z.b., deren Klinge nur am Heft angebracht ist (und nicht darin versenkt/verankert bzw. durchgehend), fallen da schon wieder raus.
Ernsthaft? Aber Butterfly-Messer fallen soweit ich weiß doch unters Waffengesetz, soll heißen bei euch sind sie ganz verboten und bei uns nicht unter 18 käuflich, auch mit ner Klingenlänge von weit unter 30cm.
Rainbow - Stargazer