^Vorsicht mit sowas, das kann ganz schnell als üble, rassistische Äußerung interpretiert werden.^^
Zum Thema Wucher: Ist es nicht, da Wucher Ausnutzung einer Notlage beeinhaltet. Also, nach deutschem Recht. Soll heißen, wenn du als Asthmatiker deinen Inhalator vergessen hast, einen Anfall bekommst und ein netter Kerl dir seinen für, sagen wir mal, 200€ anbietet, das ist Wucher. Wucher kommt also rechtlich gesehen nur dann in Frage, wenn ein Zwang zum Geschäft geführt hat.
Von so offenkundigen und fast schon erpresserischen Beispielen aber abgesehen ist Wucher recht schwer durchzuhauen. Auf einer Messe im Hochsommer zahlt man ja auch noch hier und da 4 euro für ne 0,33er Flasche Wasser, obwohl das offenkundig in keinem Leistungsverhältnis steht.
Lange rede, mehr so gar kein Sinn- du wirst nicht genötigt das Produkt dort zu erwerben, dir entstehen keine schweren Nachteile, wenn du das Produkt nicht besitzt, demnach ists also kein Wucher.
Und wenn dieser Post keine drei Jahre kaufmännische Ausbildung rechtfertigen, weiß ich auch nicht