Auch weiterhin darf gebrauchte Software verkauft werden!!! Zitat:
Gebrauchte Software - EuGH-Urteil: Weiterverkauf ist legal
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Software weiterverkauft werden darf - egal ob diese auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde.
Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Urteil des Verfahrens zwischen dem deutschen Software-Händler UsedSoft und dem US-amerikanischen Software-Produzenten Oracle.
Es sei für den Weiterverkauf nicht von Belang, ob Software auf einem Datenträger oder voll digital als Download erworben
werde. Der Konzern Oracle argumentierte, bei Downloads erwerbe der Käufer lediglich die Lizenz zur Nutzung einer Kopie der Software und sei nicht deren Eigentümer.
Dem widersprach der EuGH in seinem Urteil: Mit der erworbenen Lizenz werde der Käufer zum Eigentümer der Software-Kopie. Mit dem Kauf erlösche aber das Nutzungsrecht des Verkäufers an der Kopie. Es ist also nicht legal, die Lizenz an einer Kopie weiterzuverkaufen und das Programm selbst weiterhin zu nutzen. Vor dem Verkauf muss die Kopie beim Verkäufer deinstalliert werden.
In zwei Punkten schränkt das Urteil des EuGH den freien Lizenzhandel aber ein. So ist zum Einen das Aufteilen von Lizenzpaketen nicht rechtens. Das heißt, dass man überschüssige Kopien bei Sammellizenen nicht weiterverkaufen darf. Sind etwa beim Kauf einer Software 10 Lizenzen im Kaufpreis inbegriffen, der Kunde benötigt aber nur acht davon, darf er die übrigen zwei nicht weiterverkaufen.
Zum Zweiten liegt das Vervielfältigungsrecht für Software weiterhin ausschließlich beim Urheber, also dem Entwickler. Software-Käufern ist es also nicht gestattet Programme eigenständig zu duplizieren und weiterzuverkaufen.
Dem Urteil wird hohe Signalwirkung zugesprochen. Wie die Konsequenzen für den Spielemarkt sind, bleibt abzuwarten. Zwar ist es für Spielehersteller theoretisch ab sofort weniger sinnvoll, auf digitale Downloads zu setzen um den Gebrauchtmarkt einzudämmen - praktisch haben die Hersteller aber wegen Kontenbindung (Origin) und geschlossenen Systemen (Xbox Live, PlayStation Network) weiterhin volle Kontrolle darüber, wie oft ihre Produkte vervielfältigt und verkauft werden.
Quelle
Endlich mal wieder ein ordentliches Urteil im Sinne des Verbrauchers.