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Alanaa
Das Weitergeben,verleihen,verkaufen,verschenken,oder auch das benutzen eines anderen Accounts ist strafbar.
Kein Gesetz der Welt (außer vllt. Amerikanisches(

)) stellt die Weitergabe, das Verleihen, das Verkaufen, das Verschenken oder Benutzen eines anderen Accounts unter Strafe. Es ist auch NICHT Illegal, es verstößt lediglich gegen AGBs von Blizzard die damit einen Grund haben, einen privatrechtlichen Vertrag zu kündigen. Aber du wirst niemals eine Geld- oder Freiheitsstrafe (neuerdings auch Führerscheinentzug) oder eine vergleichbare Maßnahme zur Sicherung und Besserung auferlegt bekommen, weil du nen Account vertickst.
Bitte seit mit solch gewaltigen Begriffen wie "strafbar" vorsichtig... :>
@TE: Geht nur bei gleichen Nachnamen oder bei gleichwertigem Interesse (z.B. wenn man ein direktes Verwandtschaftsverhältnis nachweisen kann, Nachname von Eltern und Kindern müssen ja nicht zwangsläufig alle übereinstimmen).