Thema: Gildenränge
Diskutiere im Gilden Forum über Gildenränge. Wollte fragen ob man an mehrere Gildenmitglieder die gesamten rechte geben kann Allso das z.B. 3 Gildenchefs da sind die alle rechte haben!...
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Alt 26.02.2011, 01:41   #1
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Gildenränge

Wollte fragen ob man an mehrere
Gildenmitglieder die gesamten rechte geben kann

Allso das z.B. 3 Gildenchefs da sind die alle rechte haben!
tomtom1986 ist offline  
Alt 26.02.2011, 01:41  
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AW: Gildenränge

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 26.02.2011, 02:18   #2
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Avatar von LordiF15

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AW: Gildenränge

stuf die 3 personden zu dem rang der unter dir (gildenmeister) ist und gib dann z.B. jezz dem veteran bankzugriffrechte pro fach 100000 und goldentnahme rechte pro tag 1k
dann noch unter gildenoptionen den haken bei "mitglieder hochstufen" und "Mitglieder runterstufen" machen
dann sollten sie alle rechte haben

wie man jemanden dann zum veteran befördert weißt du denk ich mal
LordiF15 ist offline  
Alt 26.02.2011, 02:32   #3
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Avatar von Putricide

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AW: Gildenränge

Der Status Gildenmeister kann nur einmalvergeben werden.
Nahe an diesen Status kann man nur rankommen indem man einem weiteren Rang alle Rechte einräumt. Jedoch werden auch diese Ränge nie in der Lage sein unlimitiert auf die Gildenbank zuzugreifen, den Gildenmeister umzustufen, oder glaube auch Dinge wie den Wappenrock wechseln.
Man kann Spieler nahezu zu Gildenmeistern ernennen durch komplette Rechtvergabe - aber halt auch nur nahezu.
Putricide ist offline  
Alt 26.02.2011, 02:52   #4
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AW: Gildenränge

Zitat:
Zitat von Putricide Beitrag anzeigen
Der Status Gildenmeister kann nur einmalvergeben werden.
Nahe an diesen Status kann man nur rankommen indem man einem weiteren Rang alle Rechte einräumt. Jedoch werden auch diese Ränge nie in der Lage sein unlimitiert auf die Gildenbank zuzugreifen, den Gildenmeister umzustufen, oder glaube auch Dinge wie den Wappenrock wechseln.
Man kann Spieler nahezu zu Gildenmeistern ernennen durch komplette Rechtvergabe - aber halt auch nur nahezu.
Welche rechte unterscheiden sich dann noch. also welche rechte kann man nicht an jemand anderen weitergeben
tomtom1986 ist offline  
Alt 26.02.2011, 07:27   #5
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Lächeln AW: Gildenränge

Zitat:
Zitat von tomtom1986 Beitrag anzeigen
Welche rechte unterscheiden sich dann noch. also welche rechte kann man nicht an jemand anderen weitergeben
Nicht weitergeben kann man z.B. das Recht, das Gildenbankfach zu bearbeiten, neue Bankfächer zu erwerben, Gildenwappen und -röcke zu bearbeiten/ändern und andere zum Gildenmeister zu ernennen. Das alles kann nur ein Gildenmeister.
Lucas ist offline  
Alt 26.02.2011, 09:50   #6
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Avatar von Soma6

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AW: Gildenränge

Dazu kommt noch Zeug wie Gilde auflösen, was man nur als ersteller machen kann.
Soma6 ist offline  
Alt 26.02.2011, 14:12   #7
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AW: Gildenränge

Zitat:
Zitat von Lucas Beitrag anzeigen
Nicht weitergeben kann man z.B. das Recht, das Gildenbankfach zu bearbeiten, neue Bankfächer zu erwerben, Gildenwappen und -röcke zu bearbeiten/ändern und andere zum Gildenmeister zu ernennen. Das alles kann nur ein Gildenmeister.
Also das man das mit dem Bankfach nicht weitergeben kann finde ich schon etwas sehr blöd. Kann man das irgendwie vielleicht doch umgehen?
tomtom1986 ist offline  
Alt 26.02.2011, 14:13   #8
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Avatar von Soma6

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AW: Gildenränge

Zitat:
Zitat von tomtom1986 Beitrag anzeigen
Also das man das mit dem Bankfach nicht weitergeben kann finde ich schon etwas sehr blöd. Kann man das irgendwie vielleicht doch umgehen?
Nein, außer du machst User xy zum Gildenmeister wenn User xy eines der Rechte braucht. o_O
Soma6 ist offline  


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