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Raychel
Dann wär ich mal zu meinem Rektor gegangen und hät mich über die Lehrerin beschwehrt.
Der Schüler ist nicht beim Spicken erwischt worden - und nur der Gedanke ans Spicken ist kein hinreichender Grund für ne 6. Wenn der Rektor nix macht ab vors Bildungsministerium. Glaub ich war in meiner Schulzeit öfter von mir aus beim Rektor, als andere zum Rektor geordert wurden...
Tja, der Schüler fühlte sich auf frischer Tat ertappt und dachte gar nicht erst daran, zum Schulleiter zu gehen, weil wir Schüler in keinster Weise über unsere Rechte informiert werden...
Außerdem würde ich das als "Versuch" werten, und im Rechtswesen gibt es ja viele Versuche, die schon strafbar sind (als etwas krasses Bsp. jetzt z.B. ein Attentat).
Dass z.B. Kollektivstrafen
verboten sind, was auch kaum ein Lehrer und Schüler..