Thema: Kleine rechtliche Frage
Diskutiere im Allgemeines Forum über Kleine rechtliche Frage. Hmm nachdem ich nochmal meine Versandbestätigung gelsen habe... speziell das Wort "Briefpost", kam ich zum Entschluss, dass heute bei mir kein WoW mehr eintrudeln wird, da die normale Briefpost schon da war (ohne WoW). Jetzt die Frage, die mich beschäftigt. Ich habe mein BGB gerade ...
Du bist noch kein Mitglied?
Mitglieder sehen keine störende Werbung und können alle Funktionen des Forums nutzen. Die Registrierung ist kostenlos und es ist keine Bestätigung deiner E-Mail Adresse erforderlich! Schließe dich rund 260.000 Mitgliedern an und sei Teil des größten, deutschen World of Warcraft Forums!
Alt 11.02.2005, 13:24   #1
Level 21
 
 
Beiträge: 229

Kleine rechtliche Frage

Hmm nachdem ich nochmal meine Versandbestätigung gelsen habe... speziell das Wort "Briefpost", kam ich zum Entschluss, dass heute bei mir kein WoW mehr eintrudeln wird, da die normale Briefpost schon da war (ohne WoW).

Jetzt
die Frage, die mich beschäftigt. Ich habe mein BGB gerade nicht hier, aber soweit ich weiss, entfällt die Fristsetzung beim Rücktritt vom Vertrag, sobald ein Datum überschritten wurde, bei dem klar ist, dass die zurücktretende Partei nicht mehr am Rechtsgeschäft interessiert ist. Dieses Datum wäre heute.

D.h. wenn ich mir heute beim Media Markt einfach eine normale Kopie kaufen würde... könnte ich dann wirksam vom Vertrag zurücktzreten, da die Lieferung nicht zum "wichtigen" Termin erfolgte, oder stecke ich tief in der Tinte, weil ich warten darf bis ich schwarz werde, während die Nicht-Vorbesteller schon fröhlich spielen?

Danke für die Hilfe im Voraus
Mustrum ist offline  
Alt 11.02.2005, 13:24  
Anzeige
 
 

AW: Kleine rechtliche Frage

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 11.02.2005, 13:31   #2
Level 5
 
 
Beiträge: 13

Hexenmeister

Also ich sehe da sowieso kein Problem, Du kannst doch einfach das Spiel ungeöffnet zurücksenden... 14 Tage Rückgaberecht im Versandhandel...

Grüße Solick
solick ist offline  
Alt 11.02.2005, 13:33   #3
Level 21
 
 
Beiträge: 229

Als Pre-Order Kunde habe ich nur leider schon bezahlt... Wenn ich es ungeöffnet zurückschicke, habe ich dann Anspruch auf Rückzahlung?
Mustrum ist offline  
Alt 11.02.2005, 13:45   #4
Level 18
 
 
Beiträge: 154

Das Problem ist, daß Amazon aus gutem Grund keinen festen Tag angibt, sonder einen Zeitraum in dem das Paket beim besteller eintreffen wird. Sobald das paket ihre Hände verlassen hat, ist nun mal leider nur noch die Post für die rechtzeitige Lieferung verantwortlich.
Was die Rückgabe angeht. Klar kannst es zurückschicken. Du bekommst nur kein Geld wieder. Ihr habt schliesslich das Geld für die Preorder-Box bezahlt, der ein Gutschein beilag. Nicht für das Spiel selber.
Agron ist offline  
Alt 11.02.2005, 14:06   #5
Level 9
 
 
Beiträge: 39

Rechtlich mag da nichts drin sein, aber: Amazon hat Werbung damit gemacht, dass die Preorder- Kunden das Spiel pünktlich am 11.02. in Händen halten.


Die enttäuschten Kunden machen jetzt natürlich Amazon verantwortlich, denn die haben damit etwas versprochen, was nicht eingehalten werden kann. Die Post hatte gar nichts versprochen. Deshalb ist mir der Hinweis "Da ist aber die Schuld der Post" auch zu billig, das wird weder an der Unzufriedenheit der Kunden etwas ändern, noch daran, das viel Vertrauen in Amazon verlorengegangen ist.
Vielleicht läßt sich mit dieser Argumentation in Sachen Rückzahlung etwas auf "Kulanzbasis" herausholen.

So mancher überlegt sich nun, ob er/sie das Spiel beim nächsten Add- on doch lieber beim Händler bestellt und abholt.


naja, trösten wir uns - der Lag soll auf allen Servern im Augenblick jenseits von gut und böse sein...
Wanderin ist offline  
Alt 11.02.2005, 14:32   #6
Level 12
 
 
Beiträge: 77

Immerhin kostet der Versand auch sein Geld. Ich würde mich einfach noch ein bisschen gedulden. Ist zwar blöd, dass die ihr versprechen nicht einhalten können, aber mit blizzards strategie: Ersta am 11.2. alles für den Verkauf freizugeben, egal ob Versandhandel oder Einzelhandel konnten die auch nicht rechnen. Genau sagen kann ich dir allerdings auch nicht, ob du dein Geld wiederbekommen würdest. Von der Rechtslage her denke ich aber, dass du im Vorteil bist und sich der Händler zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, wenn der Termin wirklich auf heute festgesetzt ist.
Daru ist offline  
Alt 11.02.2005, 14:43   #7
Level 51
 
 
Beiträge: 1.323

imo kann man dank "Fernabsatzgesetz" bei onlinekäufen immer binnen 14 tagen und ohne angabe von gründen vom kauf zurücktreten
reality ist offline  


Ähnliche Themen zu „Kleine rechtliche Frage”
  • Kleine Frage?
    Bin mittlerweile ein Stuffe 69 Hexenemeister und es fehlen nur noch Schlappe 150000 zu Stuffe 70 die ich heute auch schaffen werde.Wurde aus der...
  • Kleine Frage zum Paladin?
    Hallo! Ich habe eine kleine Frage zu meinen Paladin? Mein Dranei Paladin ist eben Stuffe 38 geworden.Ich habe gesehen das man einen Skill mit...
  • Kleine Frage zu Bedarf!
    Habe eine kleine FRage zu den Bedarf und Gier system.Bin zwar Stuffe 61 aber ich komme damit nicht zurecht.LAut diesen Forum auch bei wow.Europe.com...
  • Kleine Frage?
    Ich habe mal eine kleine Frage? Ich bin auf der suche nach einer Internetseite wo alle Gebiete die es gibt in wow und auch alle Instanzen...
  • Ne Kleine Frage
    Peace leude ich hab da mal ne frage... also...ich hab auf youtube gesehen das die leude die sich selber filmen einen ganz andren bildschirm als...