Zitat:
Außerdem hast du juristisch sogar Anspruch darauf. Das ist kein Witz. Es gibt gesetzlich festgelegte Taschengelder, die einem Kind/Jugendlichen unter normalen Bedingungen zu Verfügung stehen.
Sorry, aber das ist leider nicht richtig. Es gibt definitiv keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld für Minderjährige gegenüber ihren Eltern. Was du sicher meinst ist § 110 BGB; der sogenannte Taschengeldparagraph. In diesem sind die vertragsrechtlichen Grundlagen
für das Bewirken von Leistungen durch Minderjährige mit eigenen Mitteln geregelt. Es gibt im deutschen Rechtsraum jedoch keine juristische Grundlage, aus der sich ein normierter Rechtsanspruch auf solche Mittel (Taschengeld) ableiten lässt. Es wird bei deren vorhandensein jedoch gleichwohl die Wirksamkeit von Geschäften wie eben in § 110 BGB geregelt. Sicher ist das für den Ein oder Anderen etwas komisch formuliert und deswegen hier des besseren Verständnisses wegen
Infos zum Taschengeldparagraph bei Wikipedia. Wenn dann gibt es einen moralischen Anspruch auf Taschengeld und Empfehlungen wie z.B. vom Deutschen Kinderschutzbund.
@TE: Meine Eltern hatten früher wirklich wenig Geld und ich wollte unbedingt meinen Sport weiter ausüben und finanzieren können. Ich habe dafür in den Ferien in einer Gärtnerei gejobbt, im Winter Schnee geschoben und bei Bedarf in einem Autohaus Gebrauchtwagen geputzt. Das war nicht immer einfach und Klassenkameraden haben mich häufig komisch angeschaut, aber ich habe meine eigenen Ziele gehabt und erreicht.
Wenn du kreativ und Willens bist, aus eigener Kraft etwas zu schaffen, dann findest du auch für dich eine Lösung. Ist letztlich auch gut für deine persönliche Entwicklung. Ich drück dir die Daumen.