Thema: Perso beantragen-->Künstlername
Diskutiere im Off-Topic Forum über Perso beantragen-->Künstlername. Moin Ich will mir demnächst meinen Perso beantragen gehen und will natürlich einen Künstlernamen angeben(JA, ich bin noch zarte 15 jahre alt ) Nun ist meine Frage, wie das abläuft, habe nämlich schon verschiedene Versionen gehört.... 1)Man geht mit 5 leuten hin, die bezeugen können, ...
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Alt 24.11.2003, 15:52   #1
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Perso beantragen-->Künstlername

Moin
Ich will mir demnächst meinen Perso beantragen gehen und will natürlich einen Künstlernamen angeben(JA, ich bin noch zarte 15 jahre alt )
Nun ist meine Frage, wie
das abläuft, habe nämlich schon verschiedene Versionen gehört....
1)Man geht mit 5 leuten hin, die bezeugen können, dass sie einen immer so nennen

2)Man geht zu einem bestimmten Amt, um sich dort eine Bescheinigung zu holen, latscht damit zum Ortsamt und kriegt das Ding dann auf den Ausweis

oder

3)Man geht zum Ortsamt und muss sich das Ding kaufen. Irgendwie 80€ oder so....


Hoffe stark auf die erste Methode, da das am besten für mich und meinen Geldbeutel wäre :P Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bis dann...MfG Ralec
Ralec ist offline  
Alt 24.11.2003, 15:52  
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AW: Perso beantragen-->Künstlername

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 24.11.2003, 16:16   #2
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Künstlernamen auf dem Perso?
Tut mir leid, sowas höre ich zum ersten mal.
Und ehrlich gesagt finde ich es...sagen wir mal etwas bescheuert.
Garadox ist offline  
Alt 24.11.2003, 16:17   #3
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wieso großer gott willst du ein künstlernamen ??? das es mir ja sowas von unverständlich sowas würde sich ja nur lohnen wenn du zb. igor schnubschnub heißt oder sowas in der art

abgesehen davon hab ich noch nie was gehört das du ÜBERHAUPT einen künstlernamen angeben darfst..... ich mein das ding soll deine identität im rl bestätigen

da kannste wohl schlecht mit igor "slayer" schnubschnu kommen
Xalf ist offline  
Alt 24.11.2003, 19:37   #4
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also ich hab mal bischen rum gefragt... und ich weiß net woher du die info hast aber man kann keinen künstler namen im perso angeben !

also hat sich das thema wohl eledigt.... naja falls es doch geht nenn dich "wüstenfuchs" ^^ dann kannste dir respekt verschaffrn wenn du in die discos willst....manchmal lassen sie ja nur bekannte strategen rein
Xalf ist offline  
Alt 24.11.2003, 19:46   #5
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Alles blabla

Grundsätzlich verlangt die einschlägige Rechtsgrundlage, dass man unter dem beantragten Künstlernamen "bekannt" ist.

Was das im Einzelnen heißt, ist auch von der bisherigen Praxis der jeweiligen Paßbehörde abhängig:
Da es sich um einen zunächst unbestimmten Rechtsbegriff handelt, ist seine Auslegung u.a. in Verbindung zu sehen mit Entscheidungen ähnlicher Fälle im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der örtlichen Paßbehörde.

Klingt ganz schön starr, wie? Sorry, ist aber so.
XaoS ist offline  
Alt 24.11.2003, 21:23   #6
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Also ich wurde mit 16 und mit 21 gefragt ob ich einen Künstlernamen habe und/oder vermerken möchte.

Hätte ich mal "ja" gesagt, dann könnte ich dir jetzt helfen und in meinem Perso. würde wohl sowas wie "Max Power" stehen...

Edit: Oder auch nicht...
Kedian ist offline  
Alt 24.11.2003, 21:48   #7
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Beiträge: 41

Bin mir auch sehr sehr sicher, dass man einen Künstlernamen angeben kann, warum sonst würde es diese Rubrik geben? Ausserdem habe ich es schon von anderen Kumpels gehört, die ihren Perso schon haben...Bei wird sowas wie "Peter Pan" stehen....Schließlich ist er der Retter der verlorenen Kinder...Meine Mutter meinte daraufhin nur: Stimmt, du willst ja auch nie erwachsen werden!

Hehe, naja, werde am Donnerstag mich mal beim Ortsamt schlau machen und dann wird ab dem 15.1.04 mein "Peter Pan"-Ausweis mein Portemonnaie schmücken

Also dann, vielleicht meldet sich ja noch jemand, der eine eindeutige Antwort weiß.

MfG Ralec
Ralec ist offline  
Alt 24.11.2003, 23:27   #8
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Du willst NOCH eindeutigere Antworten, dann werfe doch einen Blick auf:

i) PersAuswG
BGBl 1950, 807
Textnachweis ab: 1.11.1984
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 21. 4.1986 I 548;
zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 2 G v. 25. 3.2002 I 1186

ii) das jeweilige LPAuswG

In der Fassung von (wahlweise) Berlin finden wir u.a. Folgendes:

§4
...Soweit notwendig, erbringt der Antragsteller alle weiteren Nachweise, die zur Feststellung der Identität und der Staatsangehörigkeit erforderlich sind.

§4 (5) Reichen die Angaben und Nachweise nach Absatz 4 nicht aus, um die Identität des Ausweisbewerbers zweifelsfrei festzustellen, und lassen sich die Zweifel auch nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten durch weitere vom Ausweisbewerber zu erbringenden Nachweise oder durch Auskünfte anderer Stellen beheben, so ist der Ausweisbewerber verpflichtet, sich den zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen, insbesondere einer Gegenüberstellung, zu unterziehen. Bestehen auch dann noch Zweifel an seiner Identität, so kann die Ausweisbehörde erkennungsdienstliche Maßnahmen anordnen; ihre Durchführung obliegt der Polizei. Erkennungsdienstliche Unterlagen zur Feststellung der Identität des Ausweisbewerbers darf die Polizei nur für diesen Zweck verwenden. Sie werden der Ausweisbehörde mit dem Ergebnis der Feststellung zugesandt...

***

Künstlernamen, Ordensnamen, Pseudonyme und sonstige Beinamen sind keine echten Namen im Rechtssinn. Künstler - und Ordensnamen können Sie aber unter bestimmten Voraussetzungen im Reisepass und Personalausweis eintragen lassen. Du stehst allerdings immer in Bringschuld, und wenn es Dir so viel daran liegt, dann viel Erfolg beim Antragstellen und auf dass die Polizei nicht zu arg dein ganzes Leben durchleuchtet, um zu erfahren ob dein Künstlername gerechtfertigt ist
XaoS ist offline  
Alt 25.11.2003, 00:11   #9
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Du hast dir aber auch sehr sehr gründlich überlegt, ob du das da reinknallen möchtest, oder?
Ich meine, wenn du 18 wirst oder 20 oder eben alles unter 21, und dann möchte wer deinen Perso sehen, sei es die Polizei, ein Kollege oder sonstwer. Und dann steht da dein "Peter Pan". Sorry, ich würde mich bepissen vor lachen.

Überlege es dir gründlich.
Garadox ist offline  
Alt 25.11.2003, 09:52   #10
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da muss ich gardox doch glatt recht geben

mal ganz davon abgesehen dass ich unter einem künstlernamen was "eigenes" verstehe und nicht ein abgekupferter name von irgendnem comic-helden oder sonsteinem hoschi.

da gäbs ja tausend spiderman´s und wolverin´s oder neo´s.
wo kämen wir denn da hin
stehst irgendwo und rufst "neo" und 20 leutz drehen sich um

ich persönlich glaub nicht, dass das mit einem vorhandenen (vieleicht sogar urherberrechtlich geschützten) namen möglich ist.
Raemed ist offline  



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