Hi,
Zitat:
Zitat von
Xeral
Aber kann der Hacker nicht Namen ect. ändern?
nein, der Hacker nicht aber es ist durchaus möglich. Geht nur mit Vorlage der entsprechenden Dokumenten die zum Namenwechse berechtigen bzw. diesen bestätigen. Am häufigsten hier sicherlich eine Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde (oder wie sich die offiziell nennen) mit den zugehörigen anderen Dokumenten...
Sonst wäre mir nichts bekannt, zumindest kann man sicher selbst nichts im System abändern, daher vor Hackerangriffen (abgesehen falls Blizzard selbst gehackt würde) entsprechend sicher. Indirekt wird der von Blizzard verbotene Accounthandel damit auch abgesichert, weil es eben nie der Account des Käufers wird.
L.G. Randalf