Also ich würde mal tippen, du stehst auf der sicheren Seite, wenn du in deinem eby-text damals den entsrpechenden Passus drin hattest "..Account und Items sind geistiges Eigentum von Blizzard..." etc... damit hast du schonmal klar gemacht, dass du keien Besitzrechte/-ansprüche weiterverkaufst...
Zum andern ist dasmit das Risiko eindeutig auf Seiten des Käufers... von daher auch wurscht...
weiter glaube ich, dass es für nen Käuferschutzantrag nach nem halben Jahr etwas zu spät ist (weiß ich aber nicht sicher).. also wür dich auch in puncto Ebay Entwarnung für dich geben...
Um aber mal den Ablauf etwas weiter aufzuklären....
Mit schießt ja quasi förmlich folgender Gedanke durch den Kopf... jemand, der sich nen Account kauft, kauft mit Sicherheit doch auch Gold oder nimmt
lvl-up-Dienste in Anspruch... und wenn ich das so richtig verstanden habe, ist das noch viel risikoreicher als dieser ganze Account-VK-Kram...
Sorry, aber an deiner Stelle wär ich ziemlich entspannt, würd dem Typ deine Bedauern kund tun, und gut....
Last but not least aber auch von mir der Hinweis.. ich "glaube" der Handel mit Accounts ist von Blizz untersagt.... und den andern Spielern gegenüber irgendwie unfair...
LG, der Gin