Nach dem Patch heute wurde einem ja mal wieder vier Seiten Bestimmungen vor den Latz geknallt. Da habe ich mich an den Thread hier erinnert und siehe da, eine Erklärung:
Um den Bemühungen der Einzelpersonen, die bereit sind die EULA und/oder die TOU zu verletzen, entgegenzuwirken, nutzt Blizzard Entertainment eine "Anti-Cheating-Software", die als Teil von World of Warcraft läuft. Diese "Anti-Cheating-Software" scannt in eingeschränktem Umfang:
(i) den Arbeitsspeicher (Random Access Memory, "RAM"), der mit dem World of Warcraft Programm belegt ist, um zu prüfen, ob das World of Warcraft Programm unter Verstoß gegen die World of Warcraft Nutzungsbestimmungen verändert oder "gehackt" wurde; (ii) den World of Warcraft `Prozess`, um festzustellen, ob ein nicht-autorisiertes Programm eines Drittanbieters oder Computercode mit dem World of Warcraft Prozess verbunden wurde und (iii) die Windows Prozessliste, um festzustellen, ob ein Cheat- oder Hackprogramm gegenwärtig unter Verstoß gegen die World of Warcraft Nutzungsbestimmungen geöffnet ist. Die aus diesen Aktivitäten erlangten Informationen werden an Blizzard übermittelt. Blizzard nutzt diese Informationen ausschließlich, um festzustellen, ob der Computer, den der Benutzer nutzt, um sich in World of Warcraft einzuloggen, nicht-autorisierte Programme von Drittanbietern oder Cheat- oder Hackprogramme, die gegen die World of Warcraft Nutzungsbestimmungen verstoßen, aufweist. Die Informationen werden nicht für Marketingaktivitäten genutzt, verkauft, vermietet oder in anderer Weise an Dritte übermittelt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Blizzard derzeit außer der soeben dargestellten Scanaktivitäten keine anderen Scans des von Ihnen zum Spielen von World of Warcraft genutzten Computers durchführt.
Im Falle der Entdeckung eines nicht-autorisierten Programms eines Drittanbieters, kann Blizzard nach alleinigem Beschluss: (a) Informationen an Blizzard Entertainment zurückübermitteln, einschließlich - ohne Beschränkungen - den Namen Ihres Accounts, Details über die entdeckten nicht-autorisierten Programme von Drittanbietern und die Zeit und das Datum an dem das nicht-autorisierte Programm von Drittanbietern entdeckt wurde; und/oder (b) von einem der Rechte nach den TOU mit oder ohne vorherige Benachrichtigung Gebrauch machen.