Die AGBs von Blizzard haben keine Rechtsgültigkeit. Sie hätten auch schreiben können, dass man zustimmt jeden Tag 3kg Müsli zu essen, wenn man sich einloggt. Dagegen kann keiner was sagen, allerdings können sie gerichtlich nicht erzwingen, dass man tatsächlich soviel Müsli isst.

Dass das Spiel unter Copyright steht ist ja schön und gut, allerdings ist es ja nicht so, dass man eine gecrackte Version des Spiels(!!!) spielt, wenn man es auf einem Privaten Server tut. Und solange es nicht die gleiche Patchversion wie die Realms von Blizzard haben, verletzt man auch nicht ihr geistiges Eigentum.