Thema: Kriegerskillung für Maximal lvl 70
Diskutiere im Krieger Forum über Kriegerskillung für Maximal lvl 70. Zitat: Zitat von Player54 nö warum sollte er das? wenn er nicht 13euro mon zahlen will? ist doch net schnell du troll! Dann ist WoW das falsche Spiel. Man sollte sich schon davor überlegen ob es einem die 13€ Wert ist oder nicht. @ derfelino: ...
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Alt 02.03.2009, 22:11   #11
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Avatar von emirel
 
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AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

Zitat:
Zitat von Player54 Beitrag anzeigen
nö warum sollte er das? wenn er nicht 13euro mon zahlen will? ist
doch net schnell du troll!
Dann ist WoW das falsche Spiel. Man sollte sich schon davor überlegen ob es einem die 13€ Wert ist oder nicht.




@ derfelino: Erwartest du in einem Fussball Forum hilfe wie man seine Taktik beim betrügen verbessern kann? Wohl eher nicht.
emirel ist offline  
Alt 02.03.2009, 22:11  
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AW: AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 02.03.2009, 22:40   #12
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AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

Zitat:
Zitat von Krognarr Beitrag anzeigen
Illigale Server sind eine verletzung der Copyrightrechte seitens Blizzard. Man darf weder auf ihnen Sielen noch sie für andere Spieler bereit stellen.

Ausserdem wie armselig ist es denn wenn man noch nicht mal 13 Euro im Monat zusammenbekommt?
Da muss man ja schon echt ein Straßenpe.nner sein.

Zudem ist der Spielspaß auf Illigalen Servern nicht mal annähernt so toll, kein Support, keine Community, nur Bugs !


"Nur Blizzard Entertainment oder seine Lizenznehmer haben das Recht, als Host von World of Warcraft zu fungieren! Dementsprechend dürfen Sie weder als Spielleiter (Host) fungieren noch Dienste anbieten, die der Initiierung von Spielen dienen, noch Kommunikationsprotokolle abfangen, emulieren oder weiterleiten, die von Blizzard Entertainment als Teil von World of Warcraft genutzt werden, unabhängig davon, welche Methoden dabei zur Anwendung kommen."

Sowohl das Hosten als auch das Spielen ist verboten
Ähm...
Es ist nicht illegal und hat keine strafrechtlichen Konsequenzen, einen P-Server zu hosten bzw auf einem zu spielen. Nur mal so nebenbei.

Zitat:
kein Support, keine Community, nur Bugs

Das stimmt nun auch wieder nicht ganz.. Aber ich werd nicht weiter drüber erzählen. Hier findet schließlich kein Support darüber statt Kann nur sagen, dass ich neben meinem normalen WoW Account auch mal kurz auf einem P-Server als tätig war.


mfg,
 
Alt 03.03.2009, 14:33   #13
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AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

vielleicht ist das mit dem ganzen coyright etc. doch verboten. aber es gibt einige selbst erscriptete wow server.(kenn ich auch von anderen onlinespielen). fals man da drauf spielt ist es 100%tig nicht verboten
airdevil ist offline  
Alt 03.03.2009, 14:39   #14
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AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

Also nur so zur Info es ist sogar verboten wenn man die Quelle von einer Gedichtzeile nicht angibt in einer Klausur.
AUf der Uni kann sowas sogar Strafrechtlich verfolgt werden, da man Geistiges Eigentum vom Dichter klaut.

Und dann denkt ihr ein ganzes Spiel zu klauen sei legal? ( man benutzt immerhin den gesamten Quelltext der unter Copyright steht )

Zum Glück tut Dummheit nicht weh -.-
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Alt 08.03.2009, 16:16   #15
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AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

Ihr prügelt euch ja immer noch deswegen-.-
derfelino ist offline  
Alt 08.03.2009, 17:15   #16
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AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

Zitat:
Zitat von Krognarr Beitrag anzeigen

Zum Glück tut Dummheit nicht weh -.-

Du nennst mich dumm? Na danke...


privis sind eine rechtliche Grauzone. Es wurde außerdem meines wissens nach bisher nur einer zur rechenschaft gezogen (bloodynetwork glaub ich)


mfg,
 
Alt 08.03.2009, 17:17   #17
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Rotes Gesicht AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

ich denke auch nicht dass so ein privatserver illegal ist
derfelino ist offline  
Alt 08.03.2009, 17:30   #18
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Cool AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

Privatserver nutzen Copyright-geschütztes Material von Blizzard (Grafiken, Sound, Musik, Software).
Wenn man eine durch Copyright geschützte mp3-Datei anderen zum Anhören anbietet, ist das ebenfalls ein Copyright-Verstoß und kann teure Folgen haben. Und bei einem kompletten Onlinespiel soll das legal sein?
Übrigens wurden schon öfters Privatserver dichtgemacht auf Betreiben von Blizzard ( Anzeige wegen Copyrightverstoß und Peng ).
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Alt 08.03.2009, 18:34   #19
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AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

Das Hosten eines P Servers verstöt gegen die Copyrights und das Urheberecht von blizz und somit könnte dich Blizz deswegen verklagen.

Das teilnehmen hingegen ist nur ein Verstoß gegen die AGBs von Blizz was also nicht viel mehr als einen Dauer Bann bewirken kann.
emirel ist offline  
Alt 08.03.2009, 18:39   #20
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Cool AW: Kriegerskillung für Maximal lvl 70

Zitat:
Zitat von emirel Beitrag anzeigen
Das Hosten eines P Servers verstöt gegen die Copyrights und das Urheberecht von blizz und somit könnte dich Blizz deswegen verklagen.

Das teilnehmen hingegen ist nur ein Verstoß gegen die AGBs von Blizz was also nicht viel mehr als einen Dauer Bann bewirken kann.
Genau. Und wenn ich Blizz wäre, würde ich beim Starten von WoW die Realmlist überprüfen, und wenn es nicht die originale ist, diese WoW-Version in einer Blacklist speichern oder sogar soweit gehen, WoW einfach abzuschalten
Immerhin hat man mit der Installation von WoW einen Vertrag mit Blizzard geschlossen. Und wenn man vertragsbrüchig wird, kann die andere Seite ja die Nutzung des Programms verhindern *g*
Lucas ist offline  



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