umm gelaufen. Viel kannste nicht machen. In erster Linie habt durch die Abgabe eurer Willenserklärungen einen Vertrag abgeschlossen. Wie der zustande gekommen ist, spielt zunächst keine Rolle. Mündliche Verträge gelten auch. Der Staatsanwalt interessiert sich auch nicht dafür, weil die besagte Person keine Straftat begangen hat. Er hat einfach nur nicht seine Schuld aus dem Vertrag erfüllt (oder nur vorübergehend). Daher kannst du ihn zivilrechtlich belangen. Da die AGBs von Blizzard so gestaltet sind, das Blizzard sich das Eigentum an den Account vorbehält, ist es fraglich in weit er solch einen Vertrag abschliessen konnte. Er hat ja WoW gespielt und wusste davon. Nichts desto trotz kann er dir das Rechtsgut nicht übergeben, weil es ihm nicht gehört. Er kann auch keinen Ersatz dafür leisten. Was er kann, ist dir das Geld wiedergeben. Hier ist auch festzuhalten, dass der Vertrag zwischen dir und ihm, nichts mit dem Vertrag zwischen ihm und Blizzard zu tun hat.
Ob du jetzt zum Anwalt willst, würde ich stark davon abhängig machen, wie viel du denn für den
Acc bezahlt hast. Der Anwalt will auch Geld haben. Naja und die Beweiskraft deiner Screenshots ist schon problematisch. Aber was soll der Typ sagen: "Wir hatten nie einen Deal?". Und was ist mit dem Geld? Ungerechtfertigt bekommen? Der muss sich auch erklären.
Und was AGBs und geltendes Recht angeht: Das kann man nicht drehen oder wenden wie man will. Da gibt es einen Unterschied. Ein Vertragsbruch ist auch kein Verstoß gegen geltendes Recht. Wenn dem so wäre, würde es ja keine Gerichtsverhandlungen mehr geben, da das Gesetz ja bereits alles regelt. Nach dem Motto:"Er hat gegen den Vertrag verstoßen er ist schuldig und hat keine Rechte!"
Erst vor einigen Monaten: Vermieter A verlangt von Mieter B eine monatliche Gebühr für das Halten von Haustieren. A hält im Mietvertrag fest: Das Halten von Haustieren kostet eine Mietgebühr von 9€ im Monat. B juckt das ganze gar nicht und er hält sich 2 Wellensittiche ohne auch nur einen Cent zu bezahlen. A erfährt davon und scheißt B an wegen Vertragsbruch. Ist B schuldig? Ja nach geltendem Recht schon, er hat ja den Vertrag gebrochen. Bullshit!! Wer sagt denn das A überhaupt das Recht besitzt von B eine "Miet"gebühr für das Halten von Wellensittichen zu nehmen. Wenn ich das Aktenzeichen wider finde, stelle ich es hier rein.
Genauso verhält sich zum Beispiel mit der AGB von Apple nach der OSX nur auf Apple-Rechnern betrieben werden darf. Nach deutschem geltendem Recht ist es mehr als fraglich, ob Apple das Installieren auf "Fremdsystemen" überhaupt verbieten kann.