Thema: WoW account verkäufer hat account zurückgezogen
Diskutiere im Allgemeines Forum über WoW account verkäufer hat account zurückgezogen. Den Account wirst du wohl nicht mehr wiedersehen, ausser vielleicht in weiteren ebay-Auktionen. Wenn du Screenshots von dem Handel hast, wo eindeutig zu sehen ist "Account gegen Geld" kannst du die ja mal an Blizz schicken, so wischt du dem neuen/alten Besitzer wenigstens noch eins ...
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Alt 28.04.2008, 09:48   #11
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Avatar von hogix
 
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Den Account wirst du wohl nicht mehr wiedersehen, ausser vielleicht in
weiteren ebay-Auktionen.
Wenn du Screenshots von dem Handel hast, wo eindeutig zu sehen ist "Account gegen Geld" kannst du die ja mal an Blizz schicken, so wischt du dem neuen/alten Besitzer wenigstens noch eins aus.
hogix ist offline  
Alt 28.04.2008, 09:48  
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AW:

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 28.04.2008, 10:14   #12
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Avatar von DeLaWiem
 
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Ich frag mich aber was das bringt!? Man kann ja gar nicht sagen "Hier das ist mein Char, den habe ich SELBER so hoch bekommen, geil oder?" nein, man muss sagen "Hier mein Char, hab ich mir für 200 € bei eBay oder bei einem dubiosen Händler gekauft". :/

Also ersteres hört sich um einiges besser an, findeste nicht!?

Wieviel haste denn bezahlt und wieviele 70er waren da schon drauf!? Würde mich mal jucken!^^

Also nicht böse sein, aber ich mag solche leute nicht die sich mit anderen leuten "Federn" schmücken, find ich arm!
DeLaWiem ist offline  
Alt 28.04.2008, 11:49   #13
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Das stimmt so alles nicht ganz.

Der Verkauf des Accounts verstößt zwar gegen die AGB von Blizzard, aber nicht gegen geltendes Recht. Blizzard wird zwar nicht helfen, aber das verhindert nicht, dass man den "Dieb" nicht anzeigen könnte.
Allerdings würde ich in so einem Fall erstmal sicherstellen, dass sich überhaupt der ehemalige Besitzer den Account zurück geholt hat und er nicht einfach gehackt wurde.
Mena ist offline  
Alt 28.04.2008, 11:57   #14
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Ich hab das grad mal beim stöbern gefunden: gucken
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Alt 28.04.2008, 11:59   #15
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Avatar von hogix

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Kann man jetzt wieder drehen wie man will... Verstoß gegen die AGB = Vertragsbruch = Verstoß gegen geltendes Recht

Wie auch immer, klar kann man versuchen gerichtlich gegen den Typen vorzugehen, aber lt. AGB darf ein Account nicht gehandelt/gekauft/verkauft werden. Wer also am Ende den Prozess gewinnen sollte, gewinnt dann wohl einen gebannten Account. Glückwunsch.
hogix ist offline  
Alt 28.04.2008, 13:55   #16
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Den Acc wirst du nicht wiederkriegen!
kongo ist offline  
Alt 28.04.2008, 21:33   #17
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umm gelaufen. Viel kannste nicht machen. In erster Linie habt durch die Abgabe eurer Willenserklärungen einen Vertrag abgeschlossen. Wie der zustande gekommen ist, spielt zunächst keine Rolle. Mündliche Verträge gelten auch. Der Staatsanwalt interessiert sich auch nicht dafür, weil die besagte Person keine Straftat begangen hat. Er hat einfach nur nicht seine Schuld aus dem Vertrag erfüllt (oder nur vorübergehend). Daher kannst du ihn zivilrechtlich belangen. Da die AGBs von Blizzard so gestaltet sind, das Blizzard sich das Eigentum an den Account vorbehält, ist es fraglich in weit er solch einen Vertrag abschliessen konnte. Er hat ja WoW gespielt und wusste davon. Nichts desto trotz kann er dir das Rechtsgut nicht übergeben, weil es ihm nicht gehört. Er kann auch keinen Ersatz dafür leisten. Was er kann, ist dir das Geld wiedergeben. Hier ist auch festzuhalten, dass der Vertrag zwischen dir und ihm, nichts mit dem Vertrag zwischen ihm und Blizzard zu tun hat.
Ob du jetzt zum Anwalt willst, würde ich stark davon abhängig machen, wie viel du denn für den Acc bezahlt hast. Der Anwalt will auch Geld haben. Naja und die Beweiskraft deiner Screenshots ist schon problematisch. Aber was soll der Typ sagen: "Wir hatten nie einen Deal?". Und was ist mit dem Geld? Ungerechtfertigt bekommen? Der muss sich auch erklären.



Und was AGBs und geltendes Recht angeht: Das kann man nicht drehen oder wenden wie man will. Da gibt es einen Unterschied. Ein Vertragsbruch ist auch kein Verstoß gegen geltendes Recht. Wenn dem so wäre, würde es ja keine Gerichtsverhandlungen mehr geben, da das Gesetz ja bereits alles regelt. Nach dem Motto:"Er hat gegen den Vertrag verstoßen er ist schuldig und hat keine Rechte!"
Erst vor einigen Monaten: Vermieter A verlangt von Mieter B eine monatliche Gebühr für das Halten von Haustieren. A hält im Mietvertrag fest: Das Halten von Haustieren kostet eine Mietgebühr von 9€ im Monat. B juckt das ganze gar nicht und er hält sich 2 Wellensittiche ohne auch nur einen Cent zu bezahlen. A erfährt davon und scheißt B an wegen Vertragsbruch. Ist B schuldig? Ja nach geltendem Recht schon, er hat ja den Vertrag gebrochen. Bullshit!! Wer sagt denn das A überhaupt das Recht besitzt von B eine "Miet"gebühr für das Halten von Wellensittichen zu nehmen. Wenn ich das Aktenzeichen wider finde, stelle ich es hier rein.
Genauso verhält sich zum Beispiel mit der AGB von Apple nach der OSX nur auf Apple-Rechnern betrieben werden darf. Nach deutschem geltendem Recht ist es mehr als fraglich, ob Apple das Installieren auf "Fremdsystemen" überhaupt verbieten kann.

Geändert von VanWeyden (28.04.2008 um 21:35 Uhr)
VanWeyden ist offline  
Alt 28.04.2008, 21:42   #18
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Ich sags wie es ist:

Wie kann man nur so dermaßen dumm sein?!

Du kennst ihn anscheinend nicht,und gibst also einem Wildfremden Geld?!

Sorry,du bist strunznaiv,und anscheinend auch nicht sehr intelligent
Chrissina ist offline  
Alt 28.04.2008, 23:38   #19
Viy
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account hat fast 200 gekostet, @ van naja ich stell mir das so vor das er einfach sagt " ich hab ihm geholfen bei ner quest " oder irgendwas der gleichen oder wie wärs mit: " ich hab den character nie verkauft und ihm nur für eine gewiße dauer spielen lassen für bezahlung " er könnte ja im prinzip soviel erfinden <.< naja wenn ich ihn jetz anzeige, wo soll ich den anfangen? hab ja so gut wie nix <.<
Viy ist offline  
Alt 29.04.2008, 01:25   #20
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Avatar von Tyrak
 
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Auch wenn die Rechtslage bei der Blizz AGB fraglich ist ausserhalb der USA, wirst eh nix machen können. Wenn wenigstens die ganzen Infos aus der Accverwaltung hättest inkl. Seriennummer könnte man den eh wieder holen.....

Was du machen kannst ist im Webformular den Acc melden, das der Acc besitzer gewechselt hat,bzw. sagst du hättest der anderen Person den Acc Verkauft, und du dem die ganzen sachen wie Geheimfrage etc. geschickt hast, damit er diese sachen auch hat. Dann wird er warscheindlich Permbannt^^. Blizz wird dich warscheindlich nicht nach diesen Infos fragen. Musst nur gut faken. Dann ist er zwar ganz weg, aber dann hat der andere auch nixmehr davon....>.<^^
Tyrak ist offline  


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