Thema: Internetrecht für Foren
Diskutiere im Vorschläge und Wünsche Forum über Internetrecht für Foren. Da es ein sehr interessantes Thema ist, möchte ich es hier gerne zur Diskussion bereitstellen. Als Betreiber eines Forums bewegt man sich immer auf sehr dünnem Eis. So darf man in einem Forum keine Namen von Originalmarken zulassen. Wenn sich zum Beispiel ein User mit ...
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Alt 29.08.2007, 11:51   #1
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Beiträge: 47

Internetrecht für Foren

Da es ein sehr interessantes Thema ist, möchte ich es hier gerne zur Diskussion bereitstellen. Als Betreiber eines Forums bewegt man sich immer auf sehr dünnem Eis.

So darf man in einem Forum keine Namen von Originalmarken zulassen. Wenn sich zum Beispiel ein User mit dem Namen " Nokia" anmeldet, hat man den User darauf hinzuweisen, dass er sich einen anderen Namen sucht, einen,
der nicht geschützt ist.
Das ist deshalb so, weil viele andere User sonst glauben, dass diese Aussage von der Firma Nokia stammt, dies aber nicht so ist. Somit schützt man die Originalmarken.

Hier ein schöner Auszug aus einem Artikel:

Zitat:
Ende der Internetforen? Der Betrieb eines Forums wird zur Haftungsfalle für den Betreiber.

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern:

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadenersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird oder

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Früher galt somit der Leitsatz "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Mit anderen Worten: Solange der Forenbetreiber keine Kenntnis von rechtswidrigen Einträgen hatte, eine Prüfungspflicht wurde in der alten Rechtsprechung höchst unterschiedlich beurteilt, traf ihn auch keine entsprechende Verantwortung.
Dies hat letztlich zur Folge, dass jeder Forenbetreiber bei offensichtlich rechtswidrigen Einträgen, sei es falsche Tatsachenbehauptungen, geschäftsschädigende Äußerungen oder Beleidigungen auf Unterlassung, auch gerichtlich, in Anspruch genommen werden kann.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/haftung-foren.htm
Serval ist offline  
Alt 29.08.2007, 11:51  
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AW: Internetrecht für Foren

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 


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