Thema: Hab mal ne dringende Frage... !
Diskutiere im Off-Topic Forum über Hab mal ne dringende Frage... !. Zitat: Zitat von Pirazha Schau dir die AGBs nochmal an, wenn da steht, dass die Dienste kostenpflichtig sind, dann musst du wohl bezahlen , wenn nicht, tja dann ignorierst du die E-Mails ganz einfach. Ich bins nochmal, Falsch^^ Wenn in der AGB irg.wo ein Betrag ...
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Alt 30.09.2008, 20:45   #11
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Beitrag AW: Hab mal ne dringende Frage... !

Zitat:
Zitat von Pirazha Beitrag anzeigen
Schau dir die AGBs nochmal an, wenn da steht, dass die Dienste kostenpflichtig sind, dann musst du wohl bezahlen, wenn nicht, tja dann ignorierst du
die E-Mails ganz einfach.
Ich bins nochmal,

Falsch^^ Wenn in der AGB irg.wo ein Betrag steht aber sonst nicht weiter daraufhin gewiesen wird, musst du nicht bezahlen. Man sollte sich nicht einschüchtern lassen von diesen Firmen. Weil wenn auf dieser Seite nichts weiter steht und diese Seite meinen "KOSTENLOS" zu sein, gilt das als Betrug und notfalls kannst du eine Anzeige erstatten...klingt komisch? ist aber so !

mfg

Ps. Falls du diese Mail hast...kannst du die mal Posten? Dann kann ich dir genaueres sagen
Erdnussflipp ist offline  
Alt 30.09.2008, 20:45  
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Beitrag AW: AW: Hab mal ne dringende Frage... !

Hast du schon im Lösungsbuch nachgelesen? Eventuell hilft dir das ja weiter...
 
Alt 30.09.2008, 21:39   #12
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AW: Hab mal ne dringende Frage... !

@Erdnussflipp

Wenn es um diese Seite geht http://www.megavideo.com/? moechte ich doch zu gerne wissen wie man sich da rausreden will. Hier besteht die Option auf eine Premium-Mitgliedschaft die so fuer die Nutzung des Services nicht unbedingt noetig ist. Und diese erwirbt man nicht durch ein Haekchen irgendwo... Du gehst hier gleich von betruegerischen Seiten aus die naemlich wie du selbst sagst mit Kleingedrucktem versuchen die Leute zu taeuschen, hast die Seite selbst aber noch gar nicht gesehn. Diesen Vorsatz kann ich hier leider nicht sehn, tut mir leid (wenn es diese Seite sein sollte). Selbst der Duemmste kann hier nicht "aus Versehen" kaufen. Bin zwar kein Anwalt, aber anhand der Kenntnisse die ich in dem Bereich bisher habe sehe ich schon das diese Seite die gesetzlichen Vorschriften erfuellt (gut sichtbarer Link auf die AGB's, keine Moeglichkeit eines One-Click-Buys, mehrmalige Bestaetigung noetig etc.). Andernfalls wuerde ich dich bitten uns zu sagen wo das Angebot widerrechtlich ist.
Was ich so ganz am Rande nicht verstehe.... wieso hat der TE ein Abo gekauft wenn dieses fuer das Ansehen der Videos garnicht noetig ist? Die Zusatznutzen von Premiummembern sind ganz andere (z.B. Filme runterladen).

Die Frage nach dem Alter des TE bleibt weiter bestehen. Aber irgendwie zweifle ich langsam eh an dessen Geschaeftsfaehigkeit. Wuerde also um einen Link auf die besagte Seite bitten und wie genau die Hintergruende dieser Aktion waren. Generell wuerde ich aber mal allen empfehlen die Websitenbetreiber nicht pauschal als Betrueger zu verteufeln. Linke Voegel gibt es auch unter den Nutzern.
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Alt 30.09.2008, 21:51   #13
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Blinzeln AW: Hab mal ne dringende Frage... !

Zitat:
Zitat von Shotoku Beitrag anzeigen
@Erdnussflipp

Wenn es um diese Seite geht http://www.megavideo.com/? moechte ich doch zu gerne wissen wie man sich da rausreden will. Hier besteht die Option auf eine Premium-Mitgliedschaft die so fuer die Nutzung des Services nicht unbedingt noetig ist. Und diese erwirbt man nicht durch ein Haekchen irgendwo... Du gehst hier gleich von betruegerischen Seiten aus die naemlich wie du selbst sagst mit Kleingedrucktem versuchen die Leute zu taeuschen, hast die Seite selbst aber noch gar nicht gesehn. Diesen Vorsatz kann ich hier leider nicht sehn, tut mir leid (wenn es diese Seite sein sollte). Selbst der Duemmste kann hier nicht "aus Versehen" kaufen. Bin zwar kein Anwalt, aber anhand der Kenntnisse die ich in dem Bereich bisher habe sehe ich schon das diese Seite die gesetzlichen Vorschriften erfuellt (gut sichtbarer Link auf die AGB's, keine Moeglichkeit eines One-Click-Buys, mehrmalige Bestaetigung noetig etc.). Andernfalls wuerde ich dich bitten uns zu sagen wo das Angebot widerrechtlich ist.
Was ich so ganz am Rande nicht verstehe.... wieso hat der TE ein Abo gekauft wenn dieses fuer das Ansehen der Videos garnicht noetig ist? Die Zusatznutzen von Premiummembern sind ganz andere (z.B. Filme runterladen).

Die Frage nach dem Alter des TE bleibt weiter bestehen. Aber irgendwie zweifle ich langsam eh an dessen Geschaeftsfaehigkeit. Wuerde also um einen Link auf die besagte Seite bitten und wie genau die Hintergruende dieser Aktion waren. Generell wuerde ich aber mal allen empfehlen die Websitenbetreiber nicht pauschal als Betrueger zu verteufeln. Linke Voegel gibt es auch unter den Nutzern.

@Shotoku,

danke erstmal für diesen link.Ich habe mir die AGB/nutzerrechte durchgelesen und keine Preis angabe gesehen fürs anmelden auf der Seite...desweitern ist mir aufgefallen wie du schon gesagt hattest das ein Abo fürs Videos sehen garnicht nötig ist.
Ich habe in meinen posts eher allgemein gesprochen?!?^^ Ausserdem sehe ich das du einen Missbrauch melden kannst....ich kannte diese Seite nicht sry Shotoku für meine Posts...aber dann würde ich mal behaupten [nicht böse gemeint] war das dann seine/ihre eigene Dummheit .


Ein Monat Premium-Mitgliedschaft € 9.99 Einmalzahlung [ buy now ]
Würde mal schätzen das er/sie darauf geklickt hat und hat jetzt halt dieses "ABO" am hals hat.
Klar linke Vögel gibt es überall,aber im Netz sind die meisten! man sollte echt aufpassen wo man raufklickt und was man da macht und sich vergewissern das es kostenlos ist <---! desweitern

naja mfg

Xavi

bin gespannt was sich noch ergibt
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Alt 01.10.2008, 00:13   #14
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Blinzeln AW: Hab mal ne dringende Frage... !

Es gibt keine seriösen kostenpflichtigen Angebote, die nur auf E-Mail-Adressen und eingegebener Wohnanschrift basieren, da jeder das Recht hat, nicht seine wirklichen Daten anzugeben. Solche Kostenforderungen würden ja im Nichts landen und sind auch juristisch nicht einwandfrei. Also da brauch man sich keine Sorgen machen
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Alt 01.10.2008, 02:03   #15
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AW: Hab mal ne dringende Frage... !

Zitat:
Zitat von Lucas Beitrag anzeigen
Es gibt keine seriösen kostenpflichtigen Angebote, die nur auf E-Mail-Adressen und eingegebener Wohnanschrift basieren, da jeder das Recht hat, nicht seine wirklichen Daten anzugeben. Solche Kostenforderungen würden ja im Nichts landen und sind auch juristisch nicht einwandfrei. Also da brauch man sich keine Sorgen machen
Wo hast du denn die Weisheit her? Es hat nicht jeder das Recht sich irgendwelche Daten auszudenken und vorzutäuschen es waeren seine. Das ist totaler Humbug. Den Paragraphen nennst du mir bitte mal.
Dann wollen wir mal schauen... Wenn du dich bei amazon registrierst brauchst du auch lediglich Anschrift, Name und Bankverbindung bzw. Kreditkarte und kannst kaufen. Amazon ist also nicht seriös. Viele andere Firmen in Deutschland liefern auch nur gegen Name und Anschrift und sogar nur auf Rechnung aus, da brauchst du nicht einmal Bankdaten anzugeben. Das ist also auch nicht seriös... Bevor du hier so einen Quatsch verbreitest informier dich bitte erstmal richtig. Und vom Zahlungs- und Geschaeftsverkehr im Web hast du offensichtlich gar keine Ahnung. Hast du ueberhaupt schon mal irgendwas geschaeftliches per Internet abgewickelt? Frage mich grade wie du dein WoW-Abo bezahlst. Komischerweise wollen die Leute von mir auch nur den Code (der garnix ueber meine Person aussagt), meine Adresse und Bankdaten. Wuerde dann wohl auch unter "nicht seriös" fallen. Oder hast du hier etwa eine Fantasieadresse angegeben?

Kleines Zitat fuer alle Schlaumeier:
"In diesen Fällen lässt sich das Schuldnerverhalten aber in der Tat unter den allgemeinen Tatbestand des Betruges subsumieren. Derjenige, der sich durch einen Vertrag verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen (meistens, aber nicht notwendigerweise wird diese Leistung in der Zahlung einer bestimmten Geldsumme liegen), bringt zugleich auch zum Ausdruck, gewillt und in der Lage zu sein, dieser Pflicht nachzukommen. Nur im Vertrauen auf diese weitere, konkludente Erklärung der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit wird der andere Vertragspartner schließlich auch tatsächlich in Vorleistung treten.

Erweist sich diese Erklärung als von vornherein unzutreffend, dann hat der Erklärende eben im Sinne des Betrugstatbestands eine Täuschungshandlung vorgenommen, indem er entweder über die äußere Tatsache seiner Leistungsfähigkeit oder über die innere Tatsache seiner Leistungsbereitschaft getäuscht hat. Sein Vertragspartner wiederum wurde durch diese Täuschung zu einer Vermögensverfügung veranlasst, aus der ein Vermögensschaden resultierte. Der objektive Tatbestand des Betruges ist somit in diesem Falle erfüllt.

Auch subjektiv liegt ein Betrug vor, wenn der Täter bei Abgabe seiner Erklärung wusste, dass der andere keinesfalls leisten würde, wenn ihm die wahren Vermögensverhältnisse oder die wahren Absichten des Erklärenden bekannt gewesen wären."

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug


Und noch eine Kleinigkeit zum Thema "unseriös wenn nur die Adresse bzw. E-Mail benötigt wird":

"Verträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, d.h. ohne eine besondere Form beachten zu müssen. Verträge können daher nicht nur dadurch geschlossen werden, dass die Parteien die Vertragsbedingungen zu Papier bringen und unterschreiben. Auch die Einigung im Gespräch, per Telefon oder E-Mail ist ein wirksamer Vertrag. Der Vertrag bzw. die ihn begründenden Erklärungen müssen noch nicht einmal ausdrücklich formuliert werden; schlüssiges Verhalten (Konkludentes Handeln), das der jeweils andere als Willenserklärung verstehen darf, genügt: Wer in eine Straßenbahn einsteigt, nimmt mit dem eigenen schlüssigen Verhalten ein ebenfalls durch schlüssiges Verhalten geäußertes Vertragsangebot der Straßenbahngesellschaft an.

Ausnahmsweise (insbesondere wenn das Gesetz dies bestimmt) sind Verträge nur dann wirksam, wenn sie in einer besonderen Form geschlossen worden sind. So sind etwa der Kauf eines Grundstücks oder die Übertragung des Geschäftsanteils an einer GmbH nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet worden sind. Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich schriftlich abzuschließen."

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

Und jetzt hoffe ich das weniger sinnlose Postings hier gemacht werden und man sich erstmal richtig informiert...


@ Erdnussflipp

Mir ist beim Betrachten der Seite aufgefallen das es sich hier nicht um ein Versehen sondern nur um Vorsatz handeln kann. Wie gesagt, selbst der Duemmste kauft hier nicht aus Versehen eine Premium-Mitgliedschaft fuer eine Leistung die er auch gratis haben kann, zumal mehrere Schritte bis zum endgueltigen Vertragsschluss noetig sind. Ich nehme eher an hier ging es um das Runterladen von Videos. Dummheit wuerde ich sagen nein, Vorsatz mit betruegerischer Absicht ja. Das ist meine Ansicht. Und das ist, auch wenn einige hier meinen das besser zu wissen, weder normal noch legitim oder sonst irgendwas ausser rechtswidrig.

Geändert von Shotoku (01.10.2008 um 02:18 Uhr)
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Alt 01.10.2008, 03:15   #16
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AW: Hab mal ne dringende Frage... !

Zitat:
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Wenn da steht, dass das Angebot kostenpflichtig ist, dann MUSS man zahlen, ganz egal, ob da drauf eingegangen wird oder nicht. Denn man muss die Geschäftsbedingungen akzeptieren, um das Angebot zu nutzen, also akzeptiert man auch, dass diese Angebote kostenpflichtig sind. Wie die Bezahlung aussieht, ist natürlich eine andere Sache.
Pirazha ist offline  
Alt 01.10.2008, 11:29   #17
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AW: Hab mal ne dringende Frage... !

mein Tipp : verbraucherzentrale melden, notfalls bei der ÖRA (öffentlichen rechtsauskunft) und dort Beirat suchen, dort gehen häufig beschwerden ein über ähnliche sites mit gleichem vorgehen.
viel glück
DontBlameMe ist offline  
Alt 01.10.2008, 12:30   #18
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AW: Hab mal ne dringende Frage... !

Zitat:
Zitat von DontBlameMe Beitrag anzeigen
mein Tipp : verbraucherzentrale melden, notfalls bei der ÖRA (öffentlichen rechtsauskunft) und dort Beirat suchen, dort gehen häufig beschwerden ein über ähnliche sites mit gleichem vorgehen.
viel glück
Wieder jemand der sich weder den Thread richtig durchgelesen noch die betreffende Seite angeschaut hat... Aber Hauptsache mitreden auch wenn man keine Ahnung hat. Welches Vorgehen meinst du denn genau?

Btw., ist jemandem aufgefallen das der TE sich hier gar nicht mehr aeussert? Obwohl eigentlich noch ein paar ziemlich wichtige Fragen offen sind (Alter etc.)? Find ich schon komisch wenn die Angelegenheit doch so wichtig ist.
Shotoku ist offline  
Alt 01.10.2008, 12:39   #19
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AW: Hab mal ne dringende Frage... !

Wenn der Threadersteller noch minderjährig ist,ist der Vertrag unwirksam, egal was in den AGB steht oder nicht.
Genau so würde ich das dem Verein auch mitteilen, aber nicht per Mail, besser schriftlich per Einschreiben mit Unterschrift der Eltern.
Dann sollte die Sache erledigt sein.

Aber man sollte trotzdem mal hinschauen, wenn man sich schon irgendwo anmeldet. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Mena ist offline  
Alt 01.10.2008, 13:14   #20
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AW: Hab mal ne dringende Frage... !

Zitat:
Zitat von Mena Beitrag anzeigen
Wenn der Threadersteller noch minderjährig ist,ist der Vertrag unwirksam, egal was in den AGB steht oder nicht.
Falsch! Du argumentierst mit beschraenkter Geschaeftsfaehigkeit und damit das Vertraege die von Jugendlichen von 7-18 Jahren ohne Zustimmung der Eltern geschlossen wurden schwebend unwirksam sind.
Du uebersiehst nur eines...:

"Als Taschengeldparagraph wird § 110 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der amtlichen Überschrift: „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“ bezeichnet, und auch der § 151 Abs 3 des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB)."


--> "In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Da wir im vorliegenden Fall von einer Summe von 9.99 € fuer ein Monatsabo reden greift diese Regelung also. Kinder duerfen WoW auch selbst bezahlen, oder hat hier jeder unter 18 Jahren die Zustimmung der Eltern zum Vertragsabschluss vorgelegt oder laesst das Abo auf den Namen der Eltern laufen? Das wage ich zu bezweifeln.
Der "Verein" wird wenn die ein wenig Ahnung haben also genauso argumentieren. Noch ein kleiner Hinweis. Vertraege sind nicht nur Abschluesse im herkoemmlichen Sinne sondern auch Kaufhandlungen in Geschaeften. In dem Moment waere es also nicht moeglich das Minderjährige Dinge in Kaufhaeusern etc. erwerben koennten bzw. waeren die Verkaeufer immer die Gelackmeierten. Das das so nicht sein kann sollte jedem einleuchten. Genau deswegen gibt es den Taschengeldparagraphen. Irgendwie finde ich es erschreckend das offensichtlich die Allgemeinkenntnis in dem Bereich ziemlich niedrig ist. So wie das hier klingt kann man als Jugendlicher sorglos drauflos kaufen, es kann einem ja eh nix passieren weil man ja nicht volljaehrig ist. Wacht langsam mal auf...
Shotoku ist offline  


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