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Zitat von
Lucas
Es gibt keine seriösen kostenpflichtigen Angebote, die nur auf E-Mail-Adressen und eingegebener Wohnanschrift basieren, da jeder das Recht hat, nicht seine wirklichen Daten anzugeben. Solche Kostenforderungen würden ja im Nichts landen und sind auch juristisch nicht einwandfrei. Also da brauch man sich keine Sorgen machen

Wo hast du denn die Weisheit her? Es hat nicht jeder das Recht sich irgendwelche Daten auszudenken und vorzutäuschen es waeren seine. Das ist totaler Humbug. Den Paragraphen nennst du mir bitte mal.
Dann wollen wir mal schauen... Wenn du dich bei amazon registrierst brauchst du auch lediglich Anschrift, Name und Bankverbindung bzw. Kreditkarte und kannst kaufen. Amazon ist also nicht seriös. Viele andere Firmen in Deutschland liefern auch nur gegen Name und Anschrift und sogar nur auf Rechnung aus, da brauchst du nicht einmal Bankdaten anzugeben. Das ist also auch nicht seriös... Bevor du hier so einen Quatsch verbreitest informier dich bitte erstmal richtig. Und vom Zahlungs- und Geschaeftsverkehr im Web hast du offensichtlich gar keine Ahnung. Hast du ueberhaupt schon mal irgendwas geschaeftliches per Internet abgewickelt? Frage mich grade wie du dein WoW-Abo bezahlst. Komischerweise wollen die Leute von mir auch nur den Code (der garnix ueber meine Person aussagt), meine Adresse und Bankdaten. Wuerde dann wohl auch unter "nicht seriös" fallen. Oder hast du hier etwa eine Fantasieadresse angegeben?
Kleines Zitat fuer alle Schlaumeier:
"In diesen Fällen lässt sich das Schuldnerverhalten aber in der Tat unter den allgemeinen Tatbestand des Betruges subsumieren. Derjenige, der sich durch einen Vertrag verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen (meistens, aber nicht notwendigerweise wird diese Leistung in der Zahlung einer bestimmten Geldsumme liegen), bringt zugleich auch zum Ausdruck, gewillt und in der Lage zu sein, dieser Pflicht nachzukommen.
Nur im Vertrauen auf diese weitere, konkludente Erklärung der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit wird der andere Vertragspartner schließlich auch tatsächlich in Vorleistung treten.
Erweist sich diese Erklärung als von vornherein unzutreffend, dann hat der Erklärende eben im Sinne des Betrugstatbestands eine Täuschungshandlung vorgenommen, indem er entweder über die äußere Tatsache seiner Leistungsfähigkeit oder über die innere Tatsache seiner Leistungsbereitschaft getäuscht hat. Sein Vertragspartner wiederum wurde durch diese Täuschung zu einer Vermögensverfügung veranlasst, aus der ein Vermögensschaden resultierte. Der objektive Tatbestand des Betruges ist somit in diesem Falle erfüllt.
Auch subjektiv liegt ein Betrug vor, wenn der Täter bei Abgabe seiner Erklärung wusste, dass der andere keinesfalls leisten würde, wenn ihm die wahren Vermögensverhältnisse oder die
wahren Absichten des Erklärenden bekannt gewesen wären."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug
Und noch eine Kleinigkeit zum Thema "unseriös wenn nur die Adresse bzw. E-Mail benötigt wird":
"Verträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, d.h. ohne eine besondere Form beachten zu müssen. Verträge können daher nicht nur dadurch geschlossen werden, dass die Parteien die Vertragsbedingungen zu Papier bringen und unterschreiben.
Auch die Einigung im Gespräch, per Telefon oder E-Mail ist ein wirksamer Vertrag. Der Vertrag bzw. die ihn begründenden Erklärungen müssen noch nicht einmal ausdrücklich formuliert werden; schlüssiges Verhalten (Konkludentes Handeln), das der jeweils andere als Willenserklärung verstehen darf, genügt: Wer in eine Straßenbahn einsteigt, nimmt mit dem eigenen schlüssigen Verhalten ein ebenfalls durch schlüssiges Verhalten geäußertes Vertragsangebot der Straßenbahngesellschaft an.
Ausnahmsweise (insbesondere wenn das Gesetz dies bestimmt) sind Verträge nur dann wirksam, wenn sie in einer besonderen Form geschlossen worden sind. So sind etwa der Kauf eines Grundstücks oder die Übertragung des Geschäftsanteils an einer GmbH nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet worden sind. Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich schriftlich abzuschließen."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag
Und jetzt hoffe ich das weniger sinnlose Postings hier gemacht werden und man sich erstmal richtig informiert...
@ Erdnussflipp
Mir ist beim Betrachten der Seite aufgefallen das es sich hier nicht um ein Versehen sondern nur um Vorsatz handeln kann. Wie gesagt, selbst der Duemmste kauft hier nicht aus Versehen eine Premium-Mitgliedschaft fuer eine Leistung die er auch gratis haben kann, zumal mehrere Schritte bis zum endgueltigen Vertragsschluss noetig sind. Ich nehme eher an hier ging es um das Runterladen von Videos. Dummheit wuerde ich sagen nein, Vorsatz mit betruegerischer Absicht ja. Das ist meine Ansicht. Und das ist, auch wenn einige hier meinen das besser zu wissen, weder normal noch legitim oder sonst irgendwas ausser rechtswidrig.