Was die Wirklsamkeit von Verträgen mit Minderjährigen angeht, gilt der sog. Taschengeld-Paragraph.
Dies bedeutet, das Minderjährige nur im begrenzten Rahmen Geschäftsfähig sind und nur Verträge abschliessen können, in denen sich der Geldbetrag der zu leisten ist, im Rahmen eines üblichen Taschengeldes bewegt.
Wenn also ein Minderjähriger ein Fahrrad für 1.000 € kauft und seine Eltern sind damit nicht einverstanden, dann ist der Vertrag ungültig und es müssen die erbrachten Leistungen zurückgewährt werden. Wenn in der Zwischenzeit das Fahrrad vielleicht an Wert verloren hat (Kratzer etc.) sind diese Schäden allerdings zu zahlen.
Um nochmal was zu doof oder nicht doof zu schreiben, ich denke nicht das jemand doof ist, nur weil er keine AGB liest. Es ist für ihn aber in jedem Falle zum Nachteil und problematisch. Und wenn man wegen Verstößen gegen die AGB oder Nutzungsbedingungen bestraft wird, finde ich es eben ziemlich schwach wenn man sich dann hinstellt und rumflamed. Denn im Endeffekt hat man sich das ganze doch selbst eingebrockt.